Gemeinde Eschede
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Der Bebauungsplan legt die Südstraße östlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) und westlich davon als Dorfgebiet (MD) fest.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 weist eine private Grünfläche statt einer Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 4 legt ein Sondergebiet (SO) für eine Biogasanlage fest. Die 1. Änderung legt zusätzlich eine Umgrenzung von Flächen durch Bepflanzung fest.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 4 legt Reine Wohngebiete (WR) im Bereich des Oher Weg fest.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 2 weist Reine Wohngebiete (WR) im Bereich des Sportplatzes aus.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 6 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest.
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In dem Bebauungsplan Nr. 13 wird ein Sondergebiet ausgewiesen, das der Fischzucht und -Verarbeitung dient.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 6 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Die 1. Änderung regelt neue Gestaltungsvorschriften.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 8 weist Sondergebiete (SO) für Biogas- und Wärmenutzung aus.
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