Gemeinde Eschede
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Die Abrundungssatzung Eschede Bereich Eichenstraße / Scharnhorster Kirchweg dient der klaren Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 3 weist ein Gebiet für Wochenendhäuser (SW) aus.
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Der Bebauungsplan legt den entsprechenden Teil der Bahnhofstraße als Mischgebiet (MI) fest. Östlich an diesem Gebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgelegt.
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Der Bebauungsplan legt das 'Dichterdreieck', bestehend aus Wilhelm-Busch-Weg, Hermann-Löns-Weg und Theodor-Storm-Weg, als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.
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Die Abrundungssatzung Habighorst Grethehof dient der klaren Abtrennung von Außen- und Innenbereich in Habighorst im Bereich des Grethehof.
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Die Abrundungssatzung Marwede dient der klaren Abtrennung von Außen- und Innenbereich.
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Der Bebauungsplan Nr. 8 teilt das Gebiet um die Planstraße Thieles Wiesen in Mischgebiet (MI) und Allgemeine Wohngebiete (WA).
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Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 passt das Maß der Wohnbauflächen WA1 und WA5 an.
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Der Bebauungsplan legt den Fritz-Reuter-Weg als Allgemeines Wohngebiet (WA) fest.
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