Samtgemeinde Lühe
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Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.
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-gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde
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-durch bauliche Entwicklungen soll in richtigen Maßstäben die Fehlwentwicklungen überwindet werden.
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-die Flurstücke 79/21 und 79/52, die bisher als Parkfläche ausgewiesen waren, werden aufgeteilt.
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Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. wurde beschlossen um : -eine Anpassung an vorhandene Bebauungspläne bzw. die vorhanden gewerbliche Nutzung vorzunehmen. -neue Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen als Arrondierung der vorhandenenen Bebauung zu schaffen. -einem ansässigen Betrieb und dessen Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern -neue öffentliche Parkplätze für Berufspendler zu schaffen sowie den vorhandenene Hafen Grünendeich planerisch zu sichern
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-Verschiebung des Parkplatzes im Norden um 2,20m in Richtung Wettern -Schaffung einer Zuwegung zum Grundstück Giese, ebenfalls in 2,20m Breite.
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Bebauungsplan
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Bauleitplan
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-Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen
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