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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    Abrundungssatzung Bachenbrock

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    -die Flurstücke 79/21 und 79/52, die bisher als Parkfläche ausgewiesen waren, werden aufgeteilt.

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    Baufibel Altes Land

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    Bebauungsplan Hafen Gründeich

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    Das Gewerbegebiet Sandhörn der Gemeinde Steinkirchen wurde im Jahr 2005 mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Sandhörn“ planerisch gesichert. Einziger vorhandener Betrieb ist die FABY Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG im Osten des Gebiets (siehe Luftbild unten). In einem Teil des bisher unbebauten Gebiets im Westen will sich ein weiterer Obstlagerbetrieb ansiedeln (Marktgemeinschaft Altes Land mit Sitz in Jork). Da die einzige Erschließung des Geländes nur eine private Zufahrt zum bestehenden Betrieb ist, soll das neue Bauvorhaben über eine direkte Zufahrt von Norden von der Landesstraße 140 (L 140) her erschlossen werden soll. Die Zufahrt soll so vorbereitet werden, dass sie als öffentliche Erschließung auch für weitere Betriebe genutzt werden kann, die sich hier evtl. später ansiedeln. Da die geplante Zufahrt außerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 11 liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplan erforderlich, der hier Straßenverkehrsfläche festsetzt.

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    -im Osten teils durch die "Fährstraße", teils durch die hinteren Grundstücke an der Fährstraße -im Süden durch das Grundstück "Apfelstraße" Nr. 10 (Flurstücke 67/39) und der Stichstraße zwischen den Grundstücken "Apfelstraße" Nr. 8 und 12 -im Westen durch die "Apfelstraße" im Bereich zwischen "Birnenweg" und "Barthold-Drewes-Straße" -im Norden durch die "Barthold-Drewes-Straße"

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    Bebauungsplan

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    -Grunderwerbskosten füpr Straßenbau -Straßenbaukosten -Kosten der Versorgungsleitungen

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Das Plangebiet wird zum überwiegenden Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt. Entlang der nördlichen, östlichen und südlichen Grenze des Plangebietes sind Grünflächen dargestellt. Auf diese Weise soll ein Siedlungsabschluss zur freien Landschaft geschaffen und eine Anpflanzung zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen (Obstanbau) gewährleistet werden. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,53 ha.