Stadt Oldenburg
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Flächennutzungsplan Oldenburg inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 05.07.2024 rechtswirksam INSPIRE
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Flächennutzungsplan Oldenburg inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 05.07.2024 rechtswirksam INSPIRE
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Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.
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Die 9 statistischen Bezirke der Stadt Oldenburg
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Die 9 statistischen Bezirke der Stadt Oldenburg
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Die Stadt Oldenburg hat auf der Grundlage des damals geltenden § 5 NNatG einen Landschaftsrahmenplan erarbeitet, der 1994 veröffentlicht wurde. Hierbei handelt es sich um ein Fachgutachten des Naturschutzes, in dem flächendeckend erstmalig der Zustand von Natur und Landschaft und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich dargestellt werden. Der Textteil des Landschaftsrahmenplanes umfasst ca. 480 Seiten, der Karteteil besteht aus 16 Themenkarten. Eine Kurzfassung und ein Faltblatt liefern einen schnellen Überblick. Der Landschaftsrahmenplan kann bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen, ausgeliehen oder käuflich erworben werden. Seit dem 01.03.2010 ist die Rechtsgrundlage für die Aufstellung von Landschaftsrahmenplänen § 10 BNatSchG in Verbindung mit § 3 NAGBNatSchG.
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.
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Flächennutzungsplan Oldenburg inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 05.07.2024 rechtswirksam INSPIRE
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Als Ballungsraum ist die Stadt Oldenburg verpflichtet, eine flächendeckende Lärmkartierung vorzunehmen und einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Lärmkarten stellen die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, der von verschiedenen Lärmquellenarten verursacht wird graphisch dar. In der Stadt Oldenburg sind dabei die Lärmquellenarten Straßenverkehr, Schienenverkehr und Gewerbe/Industrie zu betrachten. Anhand der Lärmkarten sind anschließend in einem Lärmaktionsplan Maßnahmen zu benennen, mit deren Hilfe die Lärmbelastung der Bevölkerung vermindert werden kann, bzw. mit denen ruhige Gebiete vor der Zunahme einer weiteren Lärmbelastung geschützt werden können.
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Flächennutzungsplan Oldenburg inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 05.07.2024 rechtswirksam INSPIRE
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