Gemeindeplanung
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Die Gemeinde Nienhagen erweitert die Baugrenze auf wenigen Grundstücken im Ortsteil Papenhorst. Im Bereich der Papenhorster Straße.
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Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.
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Die Gemeinde schafft ein neues Wohnbaugebiet im Ortsteil Nienhagen, im Anschluss an die bereits bestehende Wohnlage im Norden, auf der Höhe der Straßen "Roggenkamp" und "Kleefeld".
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".
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Die Gemeinde Nienhagen weist weitere Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst, im Anschluss an die bereits vorhandene Bebauung nach Süden hin, aus.
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Die Gemeinde Nienhagen weist im Ortskern weitere Wohnbauflächen aus, die vorher als Grünflächen, entlang der Aue, genutzt wurden.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein neues Wohngebiet. Eine Erweiterung der vorhandenen Wohnlage im Süden, entlang der Langerbeinstraße (K 59).
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Um die geplante Errichtung der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird ein Teil der festgesetzten öffentlichen Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant weite Teile der Papenhorster Straße im Ortsteil Papenhorst zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.
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Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Von-Campe-Weg". Die Ziffern 2 und 3 Textliche Festsetzung ändern Ziffer 4.1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34.
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