Samtgemeinde Wathlingen
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Die Gemeinde Adelheidsdorf hebt die Festsetzung über die Traufhöhe auf.
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Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
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Mit der Aufstellung wurde südwestlich der Ortsmitte Nienhagens um den Friedhof herum ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Teilbereich als Mischgebiet festgesetzt.
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Die Gemeinde Adelheidsdorf erweitert für das Gewerbegebiet die Textlichen Festsetzungen.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein Gewerbegebiet im Norden des Ortsteils Nienhagen, westlich der K 57.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".
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Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz". Ziffer 1 Textliche Festsetzungen ändert und ergänzt die Festsetzungen der 1. Änderun des Bebauungsplanes Nr. 34 über das zulässige Maß baulicher Nutzung gem. §§ 17 und 19 BauNVO. Ziffer 2 Textliche Festsetzung ändert Ziffer 10.3 Textliche Festsetzungen der Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 34 über die Versickerung von Niederschlagswasser.
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Es wird eine Textliche Festsetzung ergänzt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen gem. § 8 (3) Nr. 2 und 3 BauNVO wird ausgeschlossen.
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Die Gemeinde Adelheidsdorf erweitert ihr Wohngebiet im Bereich "Kiebitzkamp/Finkenweg".
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
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