Gemeinde Eschede
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Der Bebauungsplan Nr. 12 ist in drei Teilbereiche aufgeteilt. Teilbereich 3 ist als Mischgebiet (MI) deklariert. Die Teilbereich 1 und 2 sind vorhabenbezogene Flächen.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 3 legt ein Sondergebiet (SO) für Tierhaltung fest.
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Der Bebauungsplan Scharnhorst Nr. 2 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest.
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Die Abrundungssatzung Habighorst Grethehof dient der klaren Abtrennung von Außen- und Innenbereich in Habighorst im Bereich des Grethehof.
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Der Bebauungsplan weist Allgemeine Wohngebiete (WA) im Plangebiet aus.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 3 weist ein Gebiet für Wochenendhäuser (SW) aus.
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Der nordöstliche Bereich des Ursprungsplanes wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgelegt.
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Die Abrundungssatzung Marwede dient der klaren Abtrennung von Außen- und Innenbereich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 passt die Art und das Maß der Bauweise im nordöstlichen Teilbereich an.
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Die Abrundungssatzung Eschede Bereich Eichenstraße / Scharnhorster Kirchweg dient der klaren Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich.
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