Gemeinde Wietze
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OT Jeversen Wochenendhausgebiet 1 Vollgeschoss GRZ: 0,05
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OT Wieckenberg Ein bereits seit 1970 bestehender Campingplatz sollte planungsrechtlich abgesichert werden. Es sollten damit die städtebaulichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Mobilheimen geschaffen werden. SO, das der Erholung dient
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Gemeinde Wietze Für den Geltungsbereich sollen bestimmte Betriebsarten ausgeschlossen werden, die verhältnismäßig viel Fläche verbrauchen, aber durch die wenige Arbeitsplätze bereitgestellt werden. Die bisherige Beschränkung im Norden des Plangebietes auf mischgebietsverträgliche Nutzungen soll durch so genannte Emissionskontingente ersetzt werden. Die örtliche Bauvorschrift wurde ersatzlos aufgehoben.
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Gemeinde Wietze Steinförder Str. 4 29323 Wietze Im Bebauungsplan wird ein ca. 14,0 ha großes allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, welcher erforderlich ist, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu gewährleisten. Rechtswirksamkeit 04.05.1999
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Gemeinde Wietze Im Änderungsbereich wurde die "Besondere Bauweise - Reihenhausbebauung" in "Offene Bauweise - nur Einzelhäuser zulässig" geändert.
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Gemeinde Wietze Ziel ist die Bereitstellung von kleinen und mittelgroßen Grundstücken für Einzelhäuser zur Deckung der Nachfrage.
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OT Hornbostel Mit der vereinfachten Änderung soll der Spielplatz in Bauland (WA) umgewandelt werden.
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OT Hornbostel Allgemeines Wohngebiet 1 Vollgeschoss GFZ: 0,2 GFZ: 0,3
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OT Jeversen Allgemeines Wohngebiet 1 Vollgeschoss GRZ: 0,2 GFZ: 0,25 Einzelhäuser
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OT Jeversen Der wichtigste Anlass zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes "Ortskern Jeversen" ist die Sicherung der baulichen Entwicklung des historischen Ortskerns von Jeversen, bei gleichzeitiger Wahrung seiner vorhandenen besonderen städtebaulichen, ökologischen und kulturhistorischen Qualitäten.
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