Samtgemeinde Lachendorf
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Zur Anpassung an die steigende Bevölkerungszahl innerhalb der Samtgemeinde war die Ausweisung eines Einzelhandelsstandortes erforderlich und setzte eine weitere Änderung des Flächennutzungsplanes voraus.
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Der Bebauungsplan Nr. 25 „Alter Postweg“ ist seit dem 27.12.2001 rechtskräftig. Mit ihm wurden am südlichen Ortsrand von Lachendorf allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gymnasium“ wurde der Brandschutzstreifen im Süden des Gebietes überflüssig. Der Bereich wurde daher in den Bebauungsplan Nr. 27 übernommen und der Brandschutzstreifen herausgenommen sowie das Baufenster entsprechend vergrößert (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25).
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Campingplatz Metzingen" erforderlich.
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Ziel der 2. Änderung ist, eine als Mischgebiet ausgewiesene Teilfläche aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan herauszunehmen, um hier eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen.
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Für einen bestehenden Gewerbebetrieb, der sich im Randbereich der Ortschaft Hohne (Gemeinde Hohne) befindet, bestanden konkrete Erweiterungsabsichten. Der Betrieb befindet sich in einer Mischbaufläche. Die angrenzende Fläche, die zur Erweiterung herangezogen werden muss, war im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um die geplanten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lachendorf erforderlich.
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Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde erforderlich, damit eine Biogasanlage südlich von Hohnhorst errichtet werden konnte.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Misselhornskamp" erforderlich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Trockenwiesenweg" wurde im Jahr 1971 zur Satzung beschlossen.
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Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wird erforderlich, um einen nördlich angrenzenden Betrieb baulich erweitern zu können. Die 1. und 2. Änderung werden von der Teilaufhebung nicht berührt.
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Die Gemeinde Lachendorf beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ die Stärkung des Ortszentrums als Einzelhandelsstandort. Hauptinvestor wird die Firma ALDI sein, die eine Verlagerung ihres Standortes und eine erhebliche Vergrößerung der Verkaufsfläche ihres Marktes plant. Durch Verhandlungen mit einem privaten Investor sollen eventuell weitere Verkaufsflächen für Güter des täglichen und des periodischen Bedarfes geschaffen werden. Außerdem soll die Möglichkeit offen gehalten werden, Büroflächen für Dienstleister und innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Neben den geplanten Hochbauten ist die Errichtung einer Stellplatzanlage im Ortszentrum geplant.
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