Samtgemeinde Wathlingen
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Die Gemeinde Nienhagen erweitert ihre Gewerbeflächen im bereits vorhandenen Gewerbegebiet, Höhe der Straße "Im Nordfeld".
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Die Gemeinde überplant ein vorhandenes Wohngebiet, zwischen der Dorfstraße und Alter Celler Weg zur Sicherung der Bausubstanz und der Ermöglichung der Hinterbebauung. WA, GRZ 0,3, Eingeschossigkeit, Einzel- und Doppelhäuser.
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Es wird ein Sondergebiet für eine Biogasanlage in Nienhagen festgesetzt.
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In einem Teilbereich oberhalb der Schule, Ecke "Grenzstraße" und K 58 wird ein Mischgebiet mit zulässiger zweigeschossiger Bebauung festgesetzt.
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Die Gemeinde Adelheidsdorf hebt die Festsetzung über die Traufhöhe auf.
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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Gewerbegebiet Nienhagener Straße“ durch die Gemeinde Nienhagen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstrukturierung und Erweiterung eines seit langem dort ansässigen Gewerbebetriebes geschaffen werden.
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Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
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Mit der Aufstellung wurde südwestlich der Ortsmitte Nienhagens um den Friedhof herum ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Teilbereich als Mischgebiet festgesetzt.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant ein Eckgrundstück "Schafstallweg" und "Finkenweg", um seine bauliche Auslastung zu erhöhen.
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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 5 "Gewerbegebiet Adelheidsdorf"
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