Samtgemeinde Wathlingen
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Die Gemeinde Wathlingen überplant den Bestand ihrer Ortsmitte zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung der Ortschaft. Der überplante Bereich umfasst den Bereich rund um das Rathaus, die Polizei und die Feuerwehr entlang der L 311, Höhe "Bahnhofstraße" bis "Am Thie".
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Östlich der Ortslage von Wathlingen wurde eine Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie aus nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdünger durch landwirtschaftliche Betreiber errichtet und auch bereits in Betrieb genommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Biogasanlage Wathlingen“ sollen nun über die reine baurechtliche Privilegierung hinaus die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses landwirtschaftliche Vorhaben ergänzt und dadurch eine entsprechend langfristige Betriebssicherheit für die Betreiber gewährleistet werden.
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Es werden mehrere Teilbereiche modifiziert. Im südlichen Ende des Finkenwegs wird ein Garagenhof festgesetzt. Mittg im Krümmelweg wird ein Spielplatz festgesetzt und unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses wird eine Wohnbaufläche mit großen Baumassenzahlen festgesetzt.
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Die Gemeinde Adelheidsdorf erweitert ihr Wohngebiet im Bereich "Kiebitzkamp/Finkenweg".
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Die Gemeinde Wathlingen weist oberhalb der Straße "Alter Hof" eine Baufläche "Dorfgebiet" aus.
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Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll hier das bisherige Bürgerhaus, zu dem südlich angrenzend ursprünglich noch ein Festplatz gehörte, aufgegeben und durch ein Mischgebiet ersetzt werden. Der Festplatz wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt planungsrechtlich durch ein Allgemeines Wohngebiet ersetzt, das aber wiederum nicht verwirklicht worden ist.
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Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.
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Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll zur Abrundung der Ortslage zwischen Friedhof und vorhandener Bebauung eine kleine Ergänzungsfläche zur Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Wohnbauland ermöglicht werden.
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Am östlichen Wathlinger Ortsrand soll ein weiteres Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
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Nachdem im östlichen Planbereich zunächst Grundstücke für eine gemischte Nutzung aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe vorgesehen war, hat sich nunmehr herausgestellt, dass hierfür kein ausreichender Bedarf zu erkennen ist
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