2002
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Erfasste Verdachtsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Weyhe (Verwaltungseinheit Weyhe) im Landkreis Diepholz
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Nummerierung der Blattschnitte TK50 1:50000, Aktualität: 2001; räumliche Ausdehnung: LK Diepholz
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Flächennutzungsplan der Stadt Bassum
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Bebauungsplan Nr.1, 2. Änd. der Ortschaft Holtensen in Wennigsen (Deister)
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Die Stadt Neustadt am Rübenberge hat ihren Flächennutzungsplan seit seiner Rechtswirksamkeit im Jahr 2002 fortgeführt. In dieser aktuellen Fortschreibung wurden alle teilräumlichen und rechtswirksamen Änderungen mit aufgenommen.
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Altstandorte in der Gemeinde Weyhe basierend auf der Gewerbedatei der Gemeinde Weyhe im Landkreis Diepholz
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Grenzlininen der Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Weser-Ems
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Bebauungsplan Nr. 608 "In den Riepen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Amedorf
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3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 958 "Westlicher Bueskamp" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Bordenau
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Bebauungsplan Nr. 14, 2. Änd. der Ortschaft Bredenbeck in Wennigsen (Deister)
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