Samtgemeinde Lachendorf
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbegebiet Sallohweg" erforderlich.
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Die Änderung der Nutzungsart "Gärtnerei" in "Wohnen", machte die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hohes Feld" erforderlich.
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Ziel der Änderung ist es, die baulich nutzbaren Flächen zu erhöhen und in diesem Zusammenhang den Kompensationsbedarf neu zu bewerten und festzusetzen, die notwendige Spielplatzfläche neu festzustellen und an zentraler Stelle durch Änderung der Geltungsbereichsgrenze neu zu bestimmen.
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Für eine Nutzungsänderung eines Teils des Geltungsbereichs in "Feuerlöschteich", war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Steinkamp" der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Steege" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Stüh" der Gemeinde Ahnsbeck erforderlich.
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante Seniorenheim (rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 10 besteht) - Aufstellungsbeschluss erfolgt jedoch bisher kein Feststellungsbeschluss
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Am Sportplatz" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Campingplatz Metzingen" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Westerfeld" erforderlich.
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