Samtgemeinde Lachendorf
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
-
Für einen bestehenden Gewerbebetrieb, der sich im Randbereich der Ortschaft Hohne (Gemeinde Hohne) befindet, bestanden konkrete Erweiterungsabsichten. Der Betrieb befindet sich in einer Mischbaufläche. Die angrenzende Fläche, die zur Erweiterung herangezogen werden muss, war im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um die geplanten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lachendorf erforderlich.
-
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes 8 "Gewerbegebiet an der Bahn" erforderlich.
-
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Zum Ringwall" erforderlich.
-
Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ im nördlichen, Richtung Zentrum gelegenen Teilbereich überarbeitet werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Um Vorhabenträgern zukünftig mehr Flexibilität in der Gestaltung der Gebäude zu gewähren, wird zudem die örtliche Bauvorschrift aufgehoben. Hierfür wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.
-
Auf Grund von Änderungen in den textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Reitbahn" erforderlich.
-
Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Knackendöffelstraße" erforderlich.
-
Der Bedarf an Sportflächen in der Gemeinde Ahnsbeck gab die Veranlassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.
-
Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.
-
Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
-
Mit der 2. Änderung wurde angestrebt, freie Grundstücksteile im Bereich zwischen der Kreisstraße 40 „Wohlenroder Straße“ und der Gemeindestraße „Zur Lustheide“ für eine Wohnbebauung bereitzustellen.
Alte Geodatensuche Niedersachsen