Samtgemeinde Lachendorf
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Ziel der Änderung ist es, die baulich nutzbaren Flächen zu erhöhen und in diesem Zusammenhang den Kompensationsbedarf neu zu bewerten und festzusetzen, die notwendige Spielplatzfläche neu festzustellen und an zentraler Stelle durch Änderung der Geltungsbereichsgrenze neu zu bestimmen.
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Um im bestehenden Bebauungsplan Nr. 6 „Altenceller Weg „ Wohngebäude mit einem 2. Vollgeschoss errichten zu können, wurde die 1. Änderung des Bauleitplanes durchgeführt.
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Um auf einem Eckgrundstück und dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück eine höhere Flexibilität in der Bebauung zu erlangen, ist die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 erforderlich. Der Änderungsbereich umfasst mit 2.000 m² nur einen kleinen Teilbereich des wirksamen Bebauungsplanes.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt, um die Art der baulichen Nutzung eindeutig zu definieren, damit die zukünftigen Bewohner des Wohngebietes die geplante Nutzungsstruktur eindeutig ablesen können.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Im Dorfsfeld-Im Trunnenmoore" im OT Metzingen erforderlich.
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Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
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Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lachendorf besteht aus zwei Teilflächen im Bereich der Gemeinde Lachendorf, Ortsteil Gockenholz, die als Wohnflächen genutzt werden sollen.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Altenceller Weg" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" erforderlich.
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Bei dem Bereich der 2. Änderung handelt es sich um ein Eckgrundstück im Kreuzungsbereich Wiesenstraße/Heidkamp. Die Änderung umfasst lediglich eine geringfügige Erweiterung der Baugrenze sowie die Umwandlung einer Baulinie in eine Baugrenze.
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