Samtgemeinde Lachendorf
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Sandbruche“ wird erforderlich, da eine der geplanten Ausgleichsflächen (Flurstück 38/6, Flur 4, Gemarkung Beedenbostel) für den Bebauungsplan Nr. 24 nicht mehr zur Verfügung steht. Somit besteht die 1. Änderung lediglich darin, eine neue Ausgleichsfläche mit entsprechenden Maßnahmen festzusetzen.
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Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wird erforderlich, um einen nördlich angrenzenden Betrieb baulich erweitern zu können. Die 1. und 2. Änderung werden von der Teilaufhebung nicht berührt.
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Der Bebauungsplan Nr. 25 „Alter Postweg“ ist seit dem 27.12.2001 rechtskräftig. Mit ihm wurden am südlichen Ortsrand von Lachendorf allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Gymnasium“ wurde der Brandschutzstreifen im Süden des Gebietes überflüssig. Der Bereich wurde daher in den Bebauungsplan Nr. 27 übernommen und der Brandschutzstreifen herausgenommen sowie das Baufenster entsprechend vergrößert (Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25).
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Aufgrund von fortschreitenden städtebaulichen Entwicklungen und geänderten Planungserkenntnissen in der Ortschaft Ahnsbeck wurde die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, die das Ziel hatte, im südlichen Ortsrandbereich von Ahnsbeck eine gemischte und gewerbliche Baufläche sowie eine Wohnbaufläche darzustellen.
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Eine Teilaufhebung des Geltungsbereichs, machte die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Ortsmittelpunkt" erforderlich.
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Die Gemeinde Lachendorf beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ die Stärkung des Ortszentrums als Einzelhandelsstandort. Hauptinvestor wird die Firma ALDI sein, die eine Verlagerung ihres Standortes und eine erhebliche Vergrößerung der Verkaufsfläche ihres Marktes plant. Durch Verhandlungen mit einem privaten Investor sollen eventuell weitere Verkaufsflächen für Güter des täglichen und des periodischen Bedarfes geschaffen werden. Außerdem soll die Möglichkeit offen gehalten werden, Büroflächen für Dienstleister und innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Neben den geplanten Hochbauten ist die Errichtung einer Stellplatzanlage im Ortszentrum geplant.
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Auf Grund von Änderungen in den textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Reitbahn" erforderlich.
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Der Bedarf an Sportflächen in der Gemeinde Ahnsbeck gab die Veranlassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Wiesenstraße" erforderlich.
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Die Anpassung an die allgemeine Entwicklung machte eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans in 6 Teilgebieten notwendig.
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