Samtgemeinde Lachendorf
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Um im bestehenden Bebauungsplan Nr. 6 „Altenceller Weg „ Wohngebäude mit einem 2. Vollgeschoss errichten zu können, wurde die 1. Änderung des Bauleitplanes durchgeführt.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Im Dorfsfeld-Im Trunnenmoore" im OT Metzingen erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Altenceller Weg" erforderlich.
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Um den heutigen Anforderungen und Bedarfen nachkommen zu können, sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ im nördlichen, Richtung Zentrum gelegenen Teilbereich überarbeitet werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Um Vorhabenträgern zukünftig mehr Flexibilität in der Gestaltung der Gebäude zu gewähren, wird zudem die örtliche Bauvorschrift aufgehoben. Hierfür wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Hofweg" erforderlich.
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31. Änderung des Flächennutzungsplanes für das geplante Seniorenheim (rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 10 besteht) - Aufstellungsbeschluss erfolgt jedoch bisher kein Feststellungsbeschluss
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Durch den konkreten Bedarf den Siedlungsbereich von Beedenbostel nordwestlich der Straße „Oher Weg“ geringfügig zu erweitern, war die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Derzeit sind die Flächen des Plangebietes dem Außenbereich zuzuordnen.
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Mit der 1. Änderung wurden für einen Teilbereich im Nordosten die die Baufenster vergrößert, die Baulinien aufgehoben und die Flächen mit Baumgruppen verkleinert.
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Mit der 1. Änderung wurden in Teilbereichen die Grundflächenzahl erhöht und die Baufenster vergrößert. Zudem ist im Nordwesten des Geltungsbereiches eine Grünfläche „Parkanlage“ zugunsten von Wohnbauland entfallen.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Trockenwiesenweg" wurde im Jahr 1971 zur Satzung beschlossen.
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