Samtgemeinde Lachendorf
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" erforderlich.
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Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte in der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode Wohnbauflächen (W) mit einer Größe von ca. 6500 m² bereitgestellt werden.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Zum Ringwall" erforderlich.
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Auf Grund von Änderungen in der Gestaltung, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Dieselblökken" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbegebiet Sallohweg" erforderlich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Trockenwiesenweg" wurde im Jahr 1971 zur Satzung beschlossen.
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Mit der 1. Änderung wurden in Teilbereichen die Grundflächenzahl erhöht und die Baufenster vergrößert. Zudem ist im Nordwesten des Geltungsbereiches eine Grünfläche „Parkanlage“ zugunsten von Wohnbauland entfallen.
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Auf Grund von Änderungen der textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Knackendöffelstraße erforderlich.
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Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "SO Freizeit und Gewerbe Jarnser Straße" erforderlich.
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