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Der Flächennutzungsplan legt für das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim die allgemeinen bauleitplanerischen Ziele fest. Die hier bereitgestellten Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.
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Flächennutzungspläne in ausschließlich analoger Form daher nicht inspireidentifiziert. F-Plan der Samtgemeinde Neuaufstellung 1980 letzte Änderung (27.) seit dem 31.10.2011 rechtswirksam
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Der Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Burgwedel existiert ohne Änderung in seiner Fassung von 1963.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Wirtschaftswege in ausschließlich analoger Form daher nicht inspireidentifiziert.
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Flächennutzungsplan Samtgemeinde Jümme
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