Samtgemeinde Lachendorf
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Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Hoher Weg“ wird erforderlich, um einen nördlich angrenzenden Betrieb baulich erweitern zu können. Die 1. und 2. Änderung werden von der Teilaufhebung nicht berührt.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Innenverdichtung Oppershäuser Straße West" erforderlich.
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Mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes sollte in der Gemeinde Eldingen OT Wohlenrode Wohnbauflächen (W) mit einer Größe von ca. 6500 m² bereitgestellt werden.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Zum Ringwall" erforderlich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Brömmerkamp“ wird erforderlich, um eine höhere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll die textliche Festsetzung Nr. 3 (Unzulässigkeit von Garagen und Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17 entfallen. Alle übrigen Festsetzungen sowie die örtliche Bauvorschrift bleiben unverändert bestehen.
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Auf Grund von Änderungen in der Gestaltung, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Dieselblökken" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Gewerbegebiet Sallohweg" erforderlich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Trockenwiesenweg" wurde im Jahr 1971 zur Satzung beschlossen.
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Mit der 1. Änderung wurden in Teilbereichen die Grundflächenzahl erhöht und die Baufenster vergrößert. Zudem ist im Nordwesten des Geltungsbereiches eine Grünfläche „Parkanlage“ zugunsten von Wohnbauland entfallen.
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Auf Grund von Änderungen der textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Knackendöffelstraße erforderlich.
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