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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 "Campingplatz Metzingen" erforderlich.

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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Westerfeld" erforderlich.

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    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Knackendöffelstraße" umfasst folgende Änderung: Nicht mehr benötigte Straßenteile, die ursprünglich als Wendeplätze hergestellt werden sollten, wurden aus dieser Zweckbestimmung herausgenommen und als nicht überbaubare Grundstücksteile den in der Nachbarschaft liegenden Baugrund-stücken zugeschlagen. Die Nutzung als Wendeplatz ist entbehrlich geworden, weil zwischenzeitlich das angrenzen-de östliche Baugebiet „Frehmbecksfeld“ erschlosssen wurde und die angelegten Erschlie- ßungsstraßen „Bahlkamp“ und „Birkenkamp“ an die ehemaligen Stichwege angebunden wurden.

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    Für einen bestehenden Gewerbebetrieb, der sich im Randbereich der Ortschaft Hohne (Gemeinde Hohne) befindet, bestanden konkrete Erweiterungsabsichten. Der Betrieb befindet sich in einer Mischbaufläche. Die angrenzende Fläche, die zur Erweiterung herangezogen werden muss, war im wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Um die geplanten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lachendorf erforderlich.

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    Mit der 16. Änderung wird in der Gemeinde Lachendorf eine neue Wohnbaufläche dargestellt. Die Flächendarstellung als Wohnbaufläche wurde notwendig, da eine bedarfsgerechte Vorsorge und Bereitstellung von Bauflächen für Wohnbebauung in der Gemeinde Lachendorf auf den bisher ausgewiesenen Flächen nicht mehr gewährleistet werden konnte.

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    Auf Grund der Aufnahme einer Sonderbaufläche (S) -Campingplatz- am westlichen Rand der Ortslage Metzingen war eine weitere Änderung des F-Planes notwendig.

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    In der Samtgemeinde Lachendorf sollen weitere Wohnbauflächen bereit gestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu können. Es ist konkret geplant, den Siedlungsbereich des Hauptortes Lachendorf (Grundzentrum) zu erweitern, da in dem letzten Baugebiet „Auf dem Sandbruche/Südhang“ und im sonstigen Siedlungsbereich nur noch wenige Grundstücke zur Verfügung stehen.

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    Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durchgeführt, damit eine Biogas- und Trocknungsanlage nördlich von Spechtshorn errichtet werden konnte.

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    Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Beedenbosteler Straße“ wird die öffentliche Grünfläche G3 in eine private Grünfläche umgewandelt.

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    Da auf einem Grundstück im Baugebiet "Beedenbosteler Straße" die Baugrenze überschritten wurde und durch eine Befreiung nicht heilbar ist, müsste das Gebäude entweder abgerissen oder aber der Bebauungsplan dahingehend geändert werden, dass die Baugrenze von 5 auf 3 m reduziert wird.