Samtgemeinde Wathlingen
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
-
Zur Befriedigung der konkreten Nachfragesituation soll eine 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Mit dieser wird die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe herausgenommen. Hierdurch entsteht eine flexiblere, bauliche Nutzungsmöglichkeit, die der Nachverdichtung dient. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
-
Die Änderung weist eine neue Wohnbaufläche im Ortsteil Nienhorst aus.
-
Die Gemeinde Nienhagen ändert die Festsetzungen auf Grundstücken zu Beginn der Wohnstraße "Butterstieg", um dort Mehrfamilienhäuser errichten zu können.
-
Die Gemeinde Nienhagen erweitert ihre Gewerbeflächen im bereits vorhandenen Gewerbegebiet, Höhe der Straße "Im Nordfeld".
-
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
-
Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.
-
Die Gemeinde Wathlingen überplant die alte Bahntrasse zur Sicherung des Bestandes. Es werden grünordnerische Festsetzungen und Bestandssicherungen vorgenommen.
-
Für den Änderungsbereich gibt es eine konkrete Nachfrage nach einer gewerblichen Nutzung, für die aber die bislang hier zur Verfügung stehende Fläche nicht ausreicht. Aus diesem Grund soll die private Grünfläche im Norden des Änderungsbereiches in die gewerbliche Nutzung einbezogen werden.
-
Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).
-
Die bisherige Nutzungsbeschränkung für die Flächen zwischen Straßen und Baugrenzen wird aufgehoben, weil sie aus heutiger Sicht als entbehrlich beurteilt wird. Der städtebauliche Gewinn aus dem großzügigeren Raumeindruck des öffentlichen Verkehrsbereiches wird nicht mehr als so erheblich angesehen, dass die damit verbundene Beschränkung der Nutzbarkeit privater Grundstückflächen gerechtfertigt wäre. Die entsprechende Festsetzung wird daher ersatzlos aufgehoben.
Alte Geodatensuche Niedersachsen