Samtgemeinde Wathlingen
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Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.
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Die Art der baulichen Nutzung bleibt gleich. Lediglich die Erweiterungsfläche für den Friedhof wird aus der Planung genommen.
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Mit der Änderung werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnügungstätten ausgeschlossen.
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An der Auffassung der 2. Änderung wird nicht mehr in vollem Maß festgehalten, sondern es soll der Verlust der bislang festgesetzten Hecke durch die Anpflanzung einer neuen Hecke an anderer Stelle des betroffenen Raumes ausgeglichen werden.
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Der Änderungsbereich umfasst den Wendehammer abgehend von der Schulstraße auf der Höhe des Rathauses nach süden hin. Die Planfestsetzungen werden modifiziert. MD, II, ED, GRZ 0,3, GFZ 0,4.
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Der Änderungsbereich wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahr 2001 den Zielen der Eigentümer entsprechend nicht als Bauland festgesetzt. Diese Ziele haben sich in der Zwischenzeit verändert, so dass die Fläche des Änderungsbereiches nunmehr doch als Bauland vorgesehen werden soll.
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Die Gemeinde Wathlingen weist eine Mischgebietsfläche abgehend vom "Hasklintweg" aus. Der "Heinrich-Pröve-Winkel" entsteht.
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Auf einem Teilbereich der ehemaligen Bahntrasse, welche bislang als Grünfläche beplant gewesen war, wird jetzt ein Mischgebiet festgesetzt.
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Die Gemeinde Adelheidsdorf erweitert ihr Wohngebiet entlang der Ahornstraße.
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Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Im Redder“ hat das Ziel, am südlichen Ortsrandbereich von Wathlingen ein Wohngebiet bereitzustellen.
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