2004
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Bebauungsplan Nr. 135 "Hans-Böckler-Schule" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02 "Silberrieth" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Schneeren
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Bebauungsplan Nr. 312 Teilgeltungsbereich A & B "Dorfgebiet Schneeren", Stadt Neustadt am Rübenberge
Bebauungsplan Nr. 312 Teilgeltungsbereich A & B "Dorfgebiet Schneeren" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Schneeren
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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 "Am Graseweg" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Suttorf
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Bebauungsplan Nr. 431 "Gewerbegebiet Wulfelade" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Wulfelade
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08 "Altes Theater" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Bebauungsplan Nr. 8 B, 2. Änd. der Ortschaft Bredenbeck in Wennigsen (Deister)
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Gebietsgrenzen der Unterhaltungsverbände im Landkreis Diepholz Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung Die Gewässer zweiter Ordnung werden von den bestehenden Unterhaltungsverbänden (§ 63 NWG), unabhängig vom Eigentum an diesen Gewässern, bzw. vom Land (vgl. § 67 NWG) unterhalten. Durch das NWG von 1960 wurden Unterhaltungsverbände neu geschaffen; andere bestanden bereits und wurden zum Teil räumlich erweitert. Insgesamt gab es seinerzeit 114 Unterhaltungsverbände. Durch Umstrukturierungen bestehen aktuell 109 Unterhaltungsverbände. Eine Sonderregelung gilt für die Landeshauptstadt Hannover. Nach § 162 Abs. 3 NKomVG bleibt die Landeshauptstadt Hannover in dem Umfang für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig, wie sie dies bis zum 31. Oktober 2001 war. Verbandsstruktur Die Unterhaltungsverbände (UHV) sind nach Gewässereinzugsgebieten gebildet worden und decken das gesamte Land Niedersachsen ab. Die Struktur der Unterhaltungsverbände ist sehr unterschiedlich, so reicht die Größe von 8.677 ha (UHV Kateminer Mühlenbach) bis 222.980 ha (UHV Leineverband) und die Gewässernetzdichte von 150 m bis 2.200 m je km². Es gibt Verbände mit Gemeindemitgliedschaft und mit Gemeinde- und Einzelmitgliedschaft. Außerdem sind Kombinationen mit Einzelmitgliedschaft/ Gemeindemitgliedschaft/ Wasser- und Bodenverbandsmitgliedschaft vorhanden. Die Unterhaltung der Gewässer und Anlagen erfolgt im Regiebetrieb oder durch Unternehmen oder durch eine Kombination von beidem. Bei der Anzahl der Mitglieder gibt es eine Spannbreite von zwei Gemeinden (UHV Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband) und etwa 45.500 Einzelmitgliedern (UHV Ochtumverband). Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz ---- Den Downloadservice zu diesem Thema (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Erfasste Verdachtsflächen auf dem Gebiet der Stadt Twistringen (Verwaltungseinheit Twistringen) im Landkreis Diepholz
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Regionales Raumordnungsprogramm 2004 des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Alte Geodatensuche Niedersachsen