Landkreis Hameln-Pyrmont
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Gesetzlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont.
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Ausgewiesene, geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG i. V. m. §22 NAGBNatSchG (Ödland)
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Abgrenzungen der durch Verordnung geschützten Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Festgesetzte und staatl. anerkannte Heilquellenschutzgebiete gem. § 94 NWG und § 53 WHG Grundwasserschutz
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Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Hameln-Pyrmont. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
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Der Datenbestand "Geothermie-Anlagen" liefert verschiedene Informationen über Geothermie-Standorte im Landkreis Hameln-Pyrmont - Zuständigkeitsbereich der UWB.
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Gemeldete Flora-Fauna-Habitate und Vogelschutzgebiete
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Kompensationsflächen im Landkreis Hameln-Pyrmont
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WFS Gewässernetz
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Verordnung vom 07.06.2005 (Abl. LK HM-PYR 9/2005, S. 2) zur Sicherung von Einzelschöpfungen auf Grundlage des § 28 BNatSchG
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