Landkreis Lüneburg
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Verwaltungsgrenzen_Landkreis_Lüneburg
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Gemeldete Standorte für den Eichenprozessionsspinner-Befall im Sommerjahr 2025 Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und andere Tiere gefährlich sind. Seit Mai 2022 ist zum ersten Mal ein neues biologisches Mittel mit besonderem Wirkstoff im Einsatz: Nematoden – auch Fadenwürmer genannt –, die sich im Körper der Raupen entwickeln und diese dadurch abtöten. Da die winzigen Fadenwürmer lichtempfindlich sind, wird das Mittel erst nach Sonnenuntergang auf die befallenen Stellen in den Bäumen gesprüht. Für Menschen und Haustiere sind diese Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.
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Verschiedene Sozialthemen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kindertagesstätten Schulen Universität
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Verschiedene Schutzgebiete des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Biosphärenreservatsgrenze EU-Vogelschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat Gebietsteil-A Gebietsteil-B Gebietsteil-C Gebietsteil C-V Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmal Naturschutzgebiet
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Verschiedene Themen zum Themenbereich Wasser des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Wasserschutzgebiete
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Biotope_Landkreis_Lüneburg
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Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.
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Der Abbau von Bodenschätzen wie etwa Kiese, Sande, Mergel, Ton, Lehm oder versch. Gesteine unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt von § 17 des Niedersächsisches Naturschutzgesetzes (NNatG) bzw. § 119 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Ausdrücklich darin gefordert werden die Vermeidung von Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft bzw. deren Ausgleich bei der Gewinnung von Bodenschätzen gemäß den Grundsätzen nach § 2 Nr. 5 NNatG.
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Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Als feststehende Ziele der Raumordnung zeigen die Daten die rechtsverbindlich genehmigten Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Stand 2016. In diesen Gebieten gehen bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen einher, die andere raumwirksame Nutzungen insofern ausschließen, als dass sie mit den vorrangigen Funktionen und Nutzungen nicht vereinbar sind.
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Wasser_Landkreis Lüneburg
Alte Geodatensuche Niedersachsen