Stadt Neustadt am Rübenberge
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Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 159 G2 "Auenblick Mitte" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 707 "Hohes Ufer Nord" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Helstorf
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Bebauungsplan Nr. 887 "Biomasseanlage Suttorf Süd" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Suttorf
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 18 "Vor der Mühle" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Mardorf
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 "Gewerbegebiet Otternhagen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Otternhagen
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2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 159 B "Zur Aue" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Bebauungsplan Nr. 310 "Rötzberg-Ost, 1. Bauabschnitt" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Schneeren
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1. vereinfachte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 159 A4/D4 "Am Wölper Ring" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Bebauungsplan Nr. 727 "Biomasseanlage Luttmersen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Luttmersen
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