Stadt Neustadt am Rübenberge
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Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 40 "Auengärten" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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2. beschleunigte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 108 H "Marktstraße Süd" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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5. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 502 "Beekefeld" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Hagen
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Bebauungsplan Nr. 531 "Im Rübegarten" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Borstel
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2. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 304 "In den Birken" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Schneeren
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 42 "Gewerbegebiet Wölkenberg" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15 "Biomasseanlage Resseriethe" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Schneeren
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3. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 108 B "Innenstadt" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Bebauungsplan Nr. 807 "Gewerbegebiet Otternhagen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Otternhagen
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