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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.

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    Flächennutzungsplan der Gemeinde Wennigsen (Deister) vom 11.04.2012

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    Regionalschlüssel - 032575404000

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    Samtgemeinde Grasleben FB Bauen und Ordnung Bahnhofstraße 4 D-38368 Grasleben Flächennutzungsplan mit 10. Änderung 03 154 401

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    Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet fest. Er dokumentiert eine Zielvorstellung. Der FNP ist nicht rechtsverbindlich, sondern steckt die Planungsziele einer Gemeinde in groben Zügen ab. Der Flächennutzungsplan wird in Teilen der Stadt regelmäßig an veränderte Ziele angepasst und dementsprechend geändert. Anhand seiner genormten Farbgebung kann jederman sehr rasch erkennen, für welche Bereiche des Stadtgebietes welche stadtentwicklerischen Ziele gesteckt sind.

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    Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung für das gesamte Stadtgebiet Osnabrück dar. Er zeigt zum Beispiel Wohn- und Gewerbeflächen, aber auch Freiflächen und Hauptverkehrsstraßen.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Peine ist am 03.12.2003 rechtskräftig und in der Neubekanntmachung am 26.04.2004 ergänzt worden.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha

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    Dieser WMS enthält die Flächennutzungspläne inkl. Änderungen der Gemeinden des Landkreises Osterholz. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegt bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Stadt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.