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F-Plan

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Steinkirchen, Obstlager Bachenbrock -Grünendeich, Spedition Huttfleth 22-24 wurde beschlossen, um -einen in Steinkirchen Bachenbrock ansässigen Obstlagerbetrieb zu sichern und ihm eine Erweiterung zu ermöglichen (Änderungsbereich 4.1) -eine in Grünendeich ansässige Spedition zu sichern und ihr eine Erweiterung zu ermöglichen (Änderungsbereich 4.2)

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    Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet fest. Er dokumentiert eine Zielvorstellung. Der FNP ist nicht rechtsverbindlich, sondern steckt die Planungsziele einer Gemeinde in groben Zügen ab. Der Flächennutzungsplan wird in Teilen der Stadt regelmäßig an veränderte Ziele angepasst und dementsprechend geändert. Anhand seiner genormten Farbgebung kann jederman sehr rasch erkennen, für welche Bereiche des Stadtgebietes welche stadtentwicklerischen Ziele gesteckt sind.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Änderung wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha

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    Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgwedel besteht aus zwei Grundkartenblättern, einem Gesamtplan (Blatt B, Maßstab 1:25.000) und einem Teilplan (Blatt A, Maßstab 1:10.000) mit den Anschlussbereichen A bis C. Der Teilplan existiert aktuell als sogenannter "FNP-Arbeitsplan". In ihm sind alle rechtskräftigen FNP-Änderungen bis einschließlich der 24. Änderung eingearbeitet. Zusätzlich existiert die hier aufgeführte rechtkräftige 25. FNP-Änderung sowie eine 1. FNP-Berichtigung zum FNP Burgwedel.

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    Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Geestequelle in der Fassung der 25. Änderung

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.

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    Regionalschlüssel - 032575404000

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    Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Fleckens Langwedel