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2025

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Damme.

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    Überarbeitete Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete (LSG). Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist. Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

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    Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.

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    Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.

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    Leico steht für Leitungs-check-online und hat bereits mehr als 17.400 Infrastrukturbetreiber (ISB) aller Sparten (Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Fernwärme, Biogas, erneuerbare Energien) deutschlandweit eingebunden. Mehr als 50% dieser ISB’s haben dabei ihre konkreten Versorgungsflächen in die Leico-Datenbank eingestellt. Damit ist Leico deutschlandweit führend. Leico bietet der Bauwirtschaft und allen Auskunftssuchenden die mit Abstand größte Erreichbarkeit von mehr als 90% aller Netzbetreiber und trägt so zur nachhaltig verbesserten Sicherheit im Bau- und Planungsbereich sowie zur Beschleunigung der Prozesse in der baulichen Umsetzung bei. Leico hilft, die zuständigen Infrastrukturbetreiber (ISB) zu identifizieren und diese mit einer gebündelten Leitungsanfrage zu erreichen. Unsere Angebote reichen von der kostenlosen Leitungsanfrage einzelner ISB über die Recherche und Zuleitung von Leitungsanfragen an alle zuständigen ISB bis hin zur vollständigen Abwicklung der Leitungsanfrage als Dienstleistung. In Bundesland Berlin werden auch Sondernutzungsanträge, Zustimmungsanträge nach dem TKG und Verkehrsrechtliche Anordnungen an das Land Berlin und den Bezirken übertragen und Bescheide mittels Rückkanal zurückübertragen. Leico bietet allen Infrastrukturbetreibern in Deutschland die Möglichkeit, ihre Versorgungsflächen sowie Metainformationen zu ihren Netzbereichen kostenfrei in der Leico-Datenbank zu hinterlegen und aktuell zu halten. Zusätzlich können sie Leico als zentralen (und für die Auskunftssuchenden kostenlosen) Eingangskanal für Leitungsanfragen nutzen. Zur effizienten Bearbeitung eingehender Leitungsanfragen stellt die infrest den Infrastrukturbetreibern halb- bzw. vollautomatische Auskunftslösungen sowie passgenaue Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit mit führenden Softwareanbietern standardisierte Schnittstellen zu Planauskunftslösungen implementiert.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Bakum.

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    Artenschutzvorkommen im Landkreis Vechta im originären Datenformat

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Holdorf.

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    Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Vechta.