2025
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Visbek.
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Steinfeld (Oldenburg).
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Lohne (Oldenburg).
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Leico steht für Leitungs-check-online und hat bereits mehr als 17.400 Infrastrukturbetreiber (ISB) aller Sparten (Wasser/Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation, Fernwärme, Biogas, erneuerbare Energien) deutschlandweit eingebunden. Mehr als 50% dieser ISB’s haben dabei ihre konkreten Versorgungsflächen in die Leico-Datenbank eingestellt. Damit ist Leico deutschlandweit führend. Leico bietet der Bauwirtschaft und allen Auskunftssuchenden die mit Abstand größte Erreichbarkeit von mehr als 90% aller Netzbetreiber und trägt so zur nachhaltig verbesserten Sicherheit im Bau- und Planungsbereich sowie zur Beschleunigung der Prozesse in der baulichen Umsetzung bei. Leico hilft, die zuständigen Infrastrukturbetreiber (ISB) zu identifizieren und diese mit einer gebündelten Leitungsanfrage zu erreichen. Unsere Angebote reichen von der kostenlosen Leitungsanfrage einzelner ISB über die Recherche und Zuleitung von Leitungsanfragen an alle zuständigen ISB bis hin zur vollständigen Abwicklung der Leitungsanfrage als Dienstleistung. In Bundesland Berlin werden auch Sondernutzungsanträge, Zustimmungsanträge nach dem TKG und Verkehrsrechtliche Anordnungen an das Land Berlin und den Bezirken übertragen und Bescheide mittels Rückkanal zurückübertragen. Leico bietet allen Infrastrukturbetreibern in Deutschland die Möglichkeit, ihre Versorgungsflächen sowie Metainformationen zu ihren Netzbereichen kostenfrei in der Leico-Datenbank zu hinterlegen und aktuell zu halten. Zusätzlich können sie Leico als zentralen (und für die Auskunftssuchenden kostenlosen) Eingangskanal für Leitungsanfragen nutzen. Zur effizienten Bearbeitung eingehender Leitungsanfragen stellt die infrest den Infrastrukturbetreibern halb- bzw. vollautomatische Auskunftslösungen sowie passgenaue Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit mit führenden Softwareanbietern standardisierte Schnittstellen zu Planauskunftslösungen implementiert.
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta. Der Landkreis setzt sich aus folgenden Kommunen zusammen, die auch für die Bauleitplanung verantwortlich sind: Gemeinde Bakum, Stadt Damme, Stadt Dinklage, Gemeinde Goldenstedt, Gemeinde Holdorf, Stadt Lohne (Oldenburg), Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Gemeinde Steinfeld (Oldenburg), Stadt Vechta, Gemeinde Visbek.
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Holdorf.
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Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Damme.
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Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
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Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.
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