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    Es ist die strukturelle Güte der Fließgewässer in Bezug auf die Gewässerkompartimente Sohle, Ufer und Aue in einem detaillierten Überblick dargestellt. Fließgewässerprogramm Osnabrück, Grundlagenerhebung, Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung. Quellennachweis: Gutachten Stadt Osnabrück

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    Informationen über alle städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe, Fließgewässer 3. Ordnung, Ausnahme "Obere Hase" = 2. Ordung

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    Dieser Datensatz enthält die Gewässer der zweiten Ordnung in der Stadt Osnabrück. Eine Unterteilung erfolgte nach den freiliegenden Gewässern und den Rohrleitungen, so dass es zusammenhängendes Netz entstanden ist. Die drei bekanntesten Gewässer 2. Ordnung sind in Osnabrück Hase, Düte und Nette.

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    Einstufung der Gewässertypen im Landkreis Diepholz gemäß Wasserrahmenrichtlinie

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    Dieser Datensatz enthält die biologische Gewässergüte in einer Gesamtdarstellung der untersuchten Fließgewässer. Fließgewässerprogramm Osnabrück, Grundlagenerhebung, Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung

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    Dieser Datensatz enthält die Gewässer der dritten Ordnung im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Eine Unterteilung erfolgte nach den freiliegenden Gewässern und den Rohrleitungen, so dass ein zusammenhängendes Netz entstanden ist.

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    Dieser Datensatz enthält Informationen über alle Einläufe der städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe. Zum Einlauf sind Material und der Durchmesser in den Attributen erfasst.

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    Dieser Datensatz enthält Informationen über alle Ausläufe der städtischen und (teilw.) privaten Gräben und Durchlässe. Zum Auslauf sind Material und der Durchmesser in den Attributen erfasst.

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    Modellierung von Hochwasserrisiko-Gebieten gem. EG-HWRM-RL u. § 73 WHG für die Hochwasserszenarien HQ5, HQ10, HQ25, HQ50, HQ100 und HQextrem, erarbeitet im Rahmen des Hochwasserschutzplan Oberweser. Die Daten umfassen HQGrenzen, HQTiefen und Abflussverhaltender Weser und der Emmer

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    Als Gewässer bezeichnet man oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser) und das Grundwasser. Für Maßnahmen, die auf ein Gewässer einwirken können, sieht das Wasserrecht entsprechende Erlaubnisse oder Genehmigungen vor. Die oberirdischen Gewässer sind nach ihrer Größe und wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Gewässerordnungen eingeteilt: - Gewässer erster Ordnung (Gewässer I. Ordnung) - Gewässer zweiter Ordnung (Gewässer II. Ordnung) - Gewässer dritter Ordnung (Gewässer III Ordnung). Die Geodaten der Gewässer enthalten auch Informationen zu den Zuständigkeiten der Unterhaltungsverbände.