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vorbereitender Bauleitplan

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    Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär

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    Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär

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    Flächennutzungsplan Stadt Meppen (Neubekanntmachung rechtskräftig seit dem 15.12.2008)

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    Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung für das gesamte Stadtgebiet Osnabrück dar. Er zeigt zum Beispiel Wohn- und Gewerbeflächen, aber auch Freiflächen und Hauptverkehrsstraßen.

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    Regionalschlüssel - 032575404000

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    Durch den neuen Flächennutzungsplan, der am 23.01.2005 rechtswirksam wurde, werden umfangreiche Optionen für die zukünftige bauliche Nutzung weiterer Flächen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan dient als "vorbereitender Bauleitplan" und umfasst das gesamte 14.552 Hektar große Stadtgebiet Northeims. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Wald usw.) vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherren. Das bedeutet, auch wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, können Sie hieraus noch nicht unmittelbar den Rechtsanspruch auf eine Bebauung herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes "planerisches Entwicklungsprogramm" bezeichnen, das aber selber keine Außenwirkung entfaltet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einem Erläuterungsbericht. Erst ein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelter Bebauungsplan trifft konkrete Planvorgaben.

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    Samtgemeinde Grasleben FB Bauen und Ordnung Bahnhofstraße 4 D-38368 Grasleben Flächennutzungsplan mit 10. Änderung 03 154 401

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.

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    Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Änderung wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.