Landkreis Vechta
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Geodatensatz des Plans Regionales Raumordnungsprogramm 2021 Landkreis Vechta Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das der letzten Änderung ist der 23.12.2023. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Downloaddienst (WFS) des Plans Regionales Raumordnungsprogramm 2021 Landkreis Vechta. Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Vechta Regionales Raumordnungsprogramm Landkreis Vechta 25.05.2022 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das der letzten Änderung ist der 23.12.2023. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital zusammengestellt und werden vom Server testportal-plandigital.de bereitgestellt.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans Regionales Raumordnungsprogramm 2021 Landkreis Vechta Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das der letzten Änderung ist der 23.12.2023. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital zusammengestellt und werden vom Server testportal-plandigital.de bereitgestellt.
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Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, -aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder, -wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.
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Artenschutzvorkommen im Landkreis Vechta im originären Datenformat
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Das RROP bildet den Rahmen für die Entwicklung der Städte und Gemeinden im Landkreis sowie für raumbezogene Fachplanungen wie Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung und weitere. Es wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 05.04.2022 genehmigt.
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Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.
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Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
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Alle Jagdbezirke im Landkreis Vechta im originären Datenformat
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Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
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