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    Biotope_Landkreis_Lüneburg

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    Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2018; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2018; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover

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    Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2017; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2017; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover

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    Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt Jahre 2016; Zeitpunkt der Durchführung: 2016; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover

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    Biotop- und Ausgleichsflächen nach Klassifizierungen in der Gemeinde Stuhr; Bestand und Fortführung der Flächen mit den einzelnen Biotoparten, Nutzungsarten, Pflanzen- u. Tierwelt und evtl. Vertragsverhältnissen bei ange- bzw. verpachteten Flächen

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    Luftbildinterpretation der Biotope (Punktelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz

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    Luftbildintepretation der Biotope (Linienelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz

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    Luftbildinterpretation der Biotope (Flächenelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz

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    Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; ; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2019; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2019; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover

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    Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.