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    Verschiedene Themen zum Themenbereich Wasser des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Wasserschutzgebiete

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    Lage und Beschreibung der Überschwemmungsgebiete für die Ilmenau im Landkreis Lüneburg.

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    Biotope_Landkreis_Lüneburg

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    Verschiedene Bebauungspläne nach Gebietskörperschaft des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Gemeinde Adendorf Gemeinde Amt Neuhaus Samtgemeinde Amelinghausen Samtgemeinde Bardowick Samtgemeinde Dahlenburg Samtgemeinde Gellersen Samtgemeinde Ilmenau Samtgemeinde Ostheide Samtgemeinde Scharnebeck Stadt Bleckede

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    Verschiedene Verwaltungsgrenzen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kreisgrenze Samtgemeindegrenzen Gemeindegrenzen

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    Verwaltungsgrenzen_Landkreis_Lüneburg

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    Naturschutz_Landkreis_Lüneburg

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

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    Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

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    Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis 5 Hektar. Letzteres ist ein Flächennaturdenkmal und als solches klar von seiner Umgebung abgegrenzt.