vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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Der Flächennutzungsplan (FNP) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet fest. Er dokumentiert eine Zielvorstellung. Der FNP ist nicht rechtsverbindlich, sondern steckt die Planungsziele einer Gemeinde in groben Zügen ab. Der Flächennutzungsplan wird in Teilen der Stadt regelmäßig an veränderte Ziele angepasst und dementsprechend geändert. Anhand seiner genormten Farbgebung kann jederman sehr rasch erkennen, für welche Bereiche des Stadtgebietes welche stadtentwicklerischen Ziele gesteckt sind.
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung für das gesamte Stadtgebiet Osnabrück dar. Er zeigt zum Beispiel Wohn- und Gewerbeflächen, aber auch Freiflächen und Hauptverkehrsstraßen.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Peine ist am 03.12.2003 rechtskräftig und in der Neubekanntmachung am 26.04.2004 ergänzt worden.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Braunlage OT Braunlage im Bereich Kegelbahnweg im Maßstab 1:5.000 Stadt Braunlage Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2 38700 Braunlage
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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