Landkreis Osnabrück
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Ausweisung zum Schutz evtl. im Boden verborgener archäologischer Güter.
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Eine im Gegensatz zum Kabel frei verspannte, nicht durchgehend isolierte elektrische Leitung zur Versorgung größerer Verbraucher mit Hochspannung. Hochspannungsfreileitungen bestehen aus Kupfer, Aluminium (mit Stahlseele) oder Stahl. Träger der Hochspannungsfreileitungen sind die Hochspannungsmasten.
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Der Zugang zum Verkehrsträger Schiene ist vielfach ein wichtiger Standortfaktor, in vielen Branchen sogar das zentrale Merkmal des Unternehmensstandortes. Ein Gleisanschluß verbindet den Unternehmensstandort mit der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur.
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Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsplans des Landkreises Osnabrück im Schema Planned Land Use
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Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen werden meist tierische Exkremente (Gülle, Festmist) und Energiepflanzen als Substrat eingesetzt. In nicht-landwirtschaftlichen Anlagen wird Material aus der Biotonne verwendet. Als Nebenprodukt wird ein als Gärrest bezeichneter Dünger produziert. Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
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Dieser Datensatz beinhaltet INSPIRE-konforme Geodaten des Regionalen Raumordnungsplans des landkreises osnabrück im Schema Planned Land Use
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Der Dienst präsentiert die INSPIRE Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Osnabrück in zwei Ebenen. Die transformierten Daten werden in zwei Layern in diesem Dienst angeboten. Für den Dienst wurde das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreis Osnabrück nach INSPIRE PLU (planned land use) transformiert.
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs– und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts– oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier– und Pflanzenarten erforderlich ist.
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Rohrleitung von größerem Durchmesser zum Fördern von Flüssigkeiten. In diesem Fall Trinkwasser.
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Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.
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