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    Straßenkataster Hansestadt Uelzen

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    Standorte der bestehenden Windenenergieanlagen im Landkreis Lüchow-Dannenberg

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    Ausweisung der vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete im Landkreis Heidekreis

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    Ausweisung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Landkreis Heidekreis. ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE - VORLÄUFIG GESICHERT

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    Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.

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    Standorte der Rettungswachen im Gebiet Landkreis Rotenburg (Wümme)

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    Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Heidekreis

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    Als Landschaftsschutzgebiete (LSG) werden nach §26 des Bundesnaturschutzgesetz Gebiete bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der LSGs zuständig. Die Landschaftsschutzgebiete können Bestandteile von Natur 2000- Flächen (FFH- und Vogelschutzgebiete) sein. Bei dem Datensatz „Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die LSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 25.01.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen des LSG - Name: Name des LSG - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt - Vollzug: Name des Landkreises, das für das LSG zuständig ist - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG beschlossen wurde - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des LSG veröffentlicht wurde - NSG_URL: Link zu der Website, in der das LSG beschrieben ist - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter - Natura200: Name des FFH- Gebiets oder Vogelschutzgebiets, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - EU_Kennz: EU- Kennzeichen- Nummer, wenn das LSG Teil einer Natura2000- Fläche ist - FFH_NR_NDS: spezielle FFH- Nummer für Niedersachsen, wenn das LSG Teil eines FFH- Gebietes ist Die Daten sind in der originären Ausprägung als auch im Datenmodell von INSPIRE verfügbar.

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    Standorte der Entsorungsanlagen im Gebiet Landkreis Rotenburg (Wümme)

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    Auf der Seite werden Themen zur Natur, Landschaft und Umwelt im Landkreis Rotenburg (Wümme) dargestellt. Zu den Themen sind folgende Fachämter für den Inhalt zuständig. Gewässer: Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau; Natura2000: Naturschutzamt; Schutzgebiete nach Naturschutzrecht: Naturschutzamt; Wasserschutzgebiete: Amt für Wasserwirtschaft und Straßenbau