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    Nach INSPIRE transformierter Bebauungsplan „Schützenwiese“ der Stadt Hildesheim basierend auf einem XPlanung-Datensatz in der Version 5.2.

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    Die Samtgemeinde Werlte liegt im Landkreis Emsland und besteht aus den Mitgliedsgemeinden: - Gemeinde Lahn - Gemeinde Lorup - Gemeinde Rastdorf - Gemeinde Vrees - Stadt Werlte. Dieser Bebauungsplan steht in der Verantwortung der Stadt Werlte.

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    Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um den Bebauungsplan „Schützenwiese“ der Hildesheim, Stadt.

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    Die Samtgemeinde Werlte liegt im Landkreis Emsland und besteht aus den Mitgliedsgemeinden: - Gemeinde Lahn - Gemeinde Lorup - Gemeinde Rastdorf - Gemeinde Vrees - Stadt Werlte. Dieser Bebauungsplan steht in der Verantwortung der Stadt Werlte.

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    Der Datensatz umfasst das Fernmeldeleitungsnetz der SWO Netz GmbH für das Versorgungsgebiet der Stadt Osnabrück.

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    Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

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    Über das Stromnetz der Stadtwerke Wolfenbüttel wird elektrische Energie zuverlässig für knapp 56.000 Menschen in Wolfenbüttel verteilt. Damit diese Aufgabe gelingen kann, sind bei den Stadtwerken viele Mitarbeiter zum Teil sogar rund um die Uhr damit befasst, diese Infrastruktur zu überwachen, instand zu halten, auftretende Störungen möglichst rasch zu beseitigen und das Netz laufend an geänderte Anforderungen anzupassen.

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    Das Wasserversorgungsgebiet umfasst das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH zur Sparte Wasser. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten.

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    Überblick über invasive Pflanzenarten im Landkreis Leer

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    Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.