Landkreis Lüneburg
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Biotope_Landkreis_Lüneburg
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.
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Verschiedene Verwaltungsgrenzen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kreisgrenze Samtgemeindegrenzen Gemeindegrenzen
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Verschiedene Schutzgebiete des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Biosphärenreservatsgrenze EU-Vogelschutzgebiet Flora-Fauna-Habitat Gebietsteil-A Gebietsteil-B Gebietsteil-C Gebietsteil C-V Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmal Naturschutzgebiet
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Verwaltungsgrenzen_Landkreis_Lüneburg
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Gesetzlich geschützte Biotope des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Biotope_30
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Genehmigte Biogasanlagen im Landkreis Lüneburg
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Verschiedene Sozialthemen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kindertagesstätten Schulen Universität
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Im Landkreis Lüneburg gibt es ein flächendeckendes Angebot an allgemeinbildenden Schulen. Dazu gehören die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Je nach Schulform unterscheiden sich die Zugangsvoraussetzungen, pädagogischen Konzepte und Abschlüsse. Die Daten zeigen die Standorte der Schulen des Landkreises nach Schulform.
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BauenPlanen_Landkreis Lüneburg
Alte Geodatensuche Niedersachsen