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    Dieser Datensatz enthält die Altkleidercontainer, Grünabfallcontainer und Altglascontainer der Stadt Osnabrück.

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    Konversion steht für einen umfangreichen Stadtentwicklungsprozesses in Osnabrück, der sich ab 2006 aus dem Abzug der britischen Streitkräfte ergab. Konversion bedeutet Wandel ‐ hier die Umwandlung ehemaliger Kasernen in neue Stadtquartiere. Im Stadtgebiet von Osnabrück gibt es insgesamt sechs ehemalige Kasernenareale mit einer Gesamtfläche von etwa 160 Hektar. Hinzu kamen ca. 1350 Wohnimmobilien, die sich auf mehrere Wohngebiete in drei Stadtteilen verteilen, sowie zwei Schulgrundstücke und ein Sportplatzareal.

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    Dieser Datensatz enthält die Einteilung des Stadtgebietes Osnabrück in die einzelnen Bürgerforen. Es gibt 14 Bürgerforen-Bereiche im Stadtgebiet.

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    Standorte der öffentlichen und privaten Ladesäulen für Elektroautos und -räder im Landkreis Leer und angrenzenden Landkreisen (mit Oldenburg)

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    Dieser Datensatz enthält die Umringe der vereinfachten Änderungsbereiche der Bebauungspläne der Stadt Osnabrück. Es ist die Abgrenzung der verschiedenen vereinfachten Änderungen dargestellt. In der Attributtabelle sind die B-Plan Nummer sowie die intern verwendete Proplan-Nummer(n) enthalten.

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    Erfassung von geschützten Pflanzenarten im Landkreis Hameln-Pyrmont

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    Dieser Datensatz enthält die Standorte der Bunker- und Stollenanlagen der Stadt Osnabrück.

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    Gemeldete Flora-Fauna-Habitate und Vogelschutzgebiete

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    Die Straßenbeleuchtung ist Teil der Straßenausstattung und dient zur künstlichen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen.

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    Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.