vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Fleckens Langwedel
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Geestequelle in der Fassung der 25. Änderung
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Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm Stadt Königslutter am Elm Stadtentwicklung/ Wirtschaftsförderung Niedernhof 7 38154 Königslutter am Elm Gemeindeschlüssel = 03154013 UUID = 3c363c62-c3fe-11e4-8dfc-aa07a5b093db Papierabgabe nach Gebührensatzung je Seite bis Format A4 s/w 0,30 EUR A3 s/w 0,50 EUR Je Seite bis Format A4 farbig 0,60 EUR A3 farbig 1,20 EUR
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Thedinghausen für die Mitgliedsgemeinden Blender, Emtinghausen, Riede und Thedinghausen.
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Fintel in der Fassung der 39. Änderung.
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Der Flächennutzungsplan gibt perspektivisch die Entwicklung für die Flächennutzungen des gesamten Stadtgebietes der Stadt Achim vor.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgwedel besteht aus zwei Grundkartenblättern, einem Gesamtplan (Blatt B, Maßstab 1:25.000) und einem Teilplan (Blatt A, Maßstab 1:10.000) mit den Anschlussbereichen A bis C. Der hier aufgeführte Teilplan existiert aktuell als sogenannter "FNP-Arbeitsplan". In ihm sind alle rechtskräftigen FNP-Änderungen bis einschließlich der 24. Änderung eingearbeitet. Zusätzlich existiert eine rechtkräftige 25. FNP-Änderung sowie eine 1. FNP-Berichtigung.
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