vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Peine ist am 03.12.2003 rechtskräftig und in der Neubekanntmachung am 26.04.2004 ergänzt worden.
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Flächennutzungsplan der Stadt Moringen, Geltungsbereich (GB): Stadtgebiet Moringen, Rechtskraft (RK): 14.12.1979; Ergänzung: GB: Stadtgebiet Moringen, RK: 19.08.1983; 1. Änderung (Ä.): GB: Behrensen, Lutterbeck, Oldenrode, Fredelsloh, RK: 10.08.1984; 2. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, Thüdinghausen, Großenrode, RK: 22.10.1993 3. Ä: nicht umgesetzt; 4. Ä: GB: Moringen, Großenrode, RK: 30.06.1995; 5. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, RK: 31.01.1997; 6. Ä: GB: Moringen, RK: 29.03.1996; 7. Ä: GB: Moringen, RK: 12.12.1997; 8. Ä: GB: Fredelsloh, Großenrode, Lutterbeck, Thüdinghausen, RK: 30.10.1998; 9. Ä: GB: Moringen, RK: 30.10.19998 10. Ä: GB: Moringen, Thüdinghausen, RK: 13.02.2002; 11. Ä: GB: Nienhagen, RK: 01.06.2001; 12. Ä: GB: Moringen, RK: 10.11.2000 13. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 10.11.2000 14. Ä, 16. Ä: nicht wirksam; 15. Ä: GB: Moringen, RK: 01.02.2008; 17. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 01.02.2008
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung.
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Flächennutzungsplan der Stadt Wilhelmshaven aus dem Jahr 1978 mit kontinuierlicher Aktualisierung.
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Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung des Verwaltungsgebietes vor und dient als Richtlinie für Rat und Verwaltung.
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