vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgwedel besteht aus zwei Grundkartenblättern, dem hier aufgeführten Gesamtplan (Blatt B, Maßstab 1:25.000) und einem Teilplan (Blatt A, Maßstab 1:10.000) mit den Anschlussbereichen A bis C. Der Teilplan existiert aktuell als sogenannter "FNP-Arbeitsplan". In ihm sind alle rechtskräftigen FNP-Änderungen bis einschließlich der 24. Änderung eingearbeitet. Zusätzlich existiert die rechtkräftige 25. FNP-Änderung sowie 1. FNP-Berichtigung.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Fleckens Langwedel
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Flächennutzungsplan der Stadt Nordhorn
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Flächennutzungsplan der Stadt Moringen, Geltungsbereich (GB): Stadtgebiet Moringen, Rechtskraft (RK): 14.12.1979; Ergänzung: GB: Stadtgebiet Moringen, RK: 19.08.1983; 1. Änderung (Ä.): GB: Behrensen, Lutterbeck, Oldenrode, Fredelsloh, RK: 10.08.1984; 2. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, Thüdinghausen, Großenrode, RK: 22.10.1993 3. Ä: nicht umgesetzt; 4. Ä: GB: Moringen, Großenrode, RK: 30.06.1995; 5. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, RK: 31.01.1997; 6. Ä: GB: Moringen, RK: 29.03.1996; 7. Ä: GB: Moringen, RK: 12.12.1997; 8. Ä: GB: Fredelsloh, Großenrode, Lutterbeck, Thüdinghausen, RK: 30.10.1998; 9. Ä: GB: Moringen, RK: 30.10.19998 10. Ä: GB: Moringen, Thüdinghausen, RK: 13.02.2002; 11. Ä: GB: Nienhagen, RK: 01.06.2001; 12. Ä: GB: Moringen, RK: 10.11.2000 13. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 10.11.2000 14. Ä, 16. Ä: nicht wirksam; 15. Ä: GB: Moringen, RK: 01.02.2008; 17. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 01.02.2008
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan gemäß BauGB. Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus §§ 5-7 BauGB. Dargestellt wird die aktuelle Leseversion.
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung.
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