vorbereitender Bauleitplan
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Dienst FPlan-Übersicht LK Ammerland - originär
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Änderung wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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Flächennutzungsplan der Stadt Moringen, Geltungsbereich (GB): Stadtgebiet Moringen, Rechtskraft (RK): 14.12.1979; Ergänzung: GB: Stadtgebiet Moringen, RK: 19.08.1983; 1. Änderung (Ä.): GB: Behrensen, Lutterbeck, Oldenrode, Fredelsloh, RK: 10.08.1984; 2. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, Thüdinghausen, Großenrode, RK: 22.10.1993 3. Ä: nicht umgesetzt; 4. Ä: GB: Moringen, Großenrode, RK: 30.06.1995; 5. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, RK: 31.01.1997; 6. Ä: GB: Moringen, RK: 29.03.1996; 7. Ä: GB: Moringen, RK: 12.12.1997; 8. Ä: GB: Fredelsloh, Großenrode, Lutterbeck, Thüdinghausen, RK: 30.10.1998; 9. Ä: GB: Moringen, RK: 30.10.19998 10. Ä: GB: Moringen, Thüdinghausen, RK: 13.02.2002; 11. Ä: GB: Nienhagen, RK: 01.06.2001; 12. Ä: GB: Moringen, RK: 10.11.2000 13. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 10.11.2000 14. Ä, 16. Ä: nicht wirksam; 15. Ä: GB: Moringen, RK: 01.02.2008; 17. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 01.02.2008
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Flächennutzungsplan für das gesamte Gebiet des Fleckens Langwedel
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Geestequelle in der Fassung der 25. Änderung
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Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung des Verwaltungsgebietes vor und dient als Richtlinie für Rat und Verwaltung.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.