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ausgewiesene flächige Naturdenkmale im Landkreis Holzminden
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ausgewiesene punkförmige Naturdenkmale im Landkreis Holzminden
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Der Datensatz umfasst das Straßenbeleuchtungsnetz der Stadt Delmenhorst. Die Daten bilden sowohl die Kabel, als auch die zugehörigen Leuchten und Armaturen ab.
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Wirtschaftswege Hansestadt Uelzen
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Ausweisung der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Leer
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Standorte von Kindertagesstätten und Kindergärten im Landkreis Nienburg/Weser
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Überarbeitete Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete (LSG). Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist. Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
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Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.
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Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist ein rechtsverbindlich festgelegtes, meist großflächiges Gebiet, in dem Natur und Landschaft besonders geschützt sind. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist in ihnen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder die besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder die besondere Bedeutung für Erholung sind weitere Gründe, die diesen Schutz rechtfertigen. In Landschaftsschutzgebieten soll die natürliche Entwicklung planmäßig und mit den ökologischen Bedingungen in Übereinstimmung ablaufen. Die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Oldenburg sind in der Regel flächenmäßig wesentlich größer als die Naturschutzgebiete und unterliegen geringeren Schutzbestimmungen. Die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung kann in der Regel fortgeführt werden. Im Landkreis Oldenburg gibt es zur Zeit 60 ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von etwa 22.666 ha.
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Schulstandorte im Landkreis Uelzen
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