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    Die Karte 3b des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Wasser - Bestand und Bewertung

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    Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

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    Die Karte 6 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Schutz-, Pflege-, und Entwicklungsmaßnahmen - Planung

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    Die Karte 3a des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Boden - Bestand und Bewertung

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    Abgrenzung mitgeteilten Biopote im Landkreis Osterholz

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    Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.

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    Geltungsbereiche (Umringe) von Bebauungsplänen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Hildesheim

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    Die Karte 2 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Landschaftsbild - Bestand und Bewertung

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    Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover : Arten und Biotope - Bestand und Bewertung

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    Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.