Landkreis Rotenburg (Wümme)
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In dem WMS des Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.
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In dem WFS des Datenbestand der Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.
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Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Außerdem fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sogenannten Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
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Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Des weiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
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Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.
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Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.
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Übersicht über die Standorte der Rettungswachen im Gebiet Landkreis Rotenburg (Wümme).
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Übersicht über Standorte der Entsorgungsanlagen im Landkreis Rotenburg (Wümme).
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Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden können. Sie sind für den schadlosen Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die potenziell gefährdeten Gebiete an zahlreichen Gewässern nach einem hundertjährigen Ereignis (HQ 100) rechnerisch ermittelt, in Karten dargestellt und durch Bekanntmachung vorläufig gesichert. Damit haben diese Gebiete bereits den Status eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde bisher durch Verordnung das Überschwemmungs-gebiet für die Obere Oste von der Kreisgrenze zum Landkreis Harburg bis Bremervörde festgesetzt. Weitere werden nach und nach folgen. In den Überschwemmungsgebieten und vorläufig gesicherten Gebieten sind die in § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgeführten Maßnahmen untersagt. Hiervon kann der Landkreis für bestimmte Handlungen Ausnahmen zulassen.
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Natura 2000 / FFH-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete Die FFH-Richtlinie wurde 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Das Kürzel "FFH" steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten. Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweiten vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung Natura 2000 geschehen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu sichern, zu erhalten und ggfs. zu entwickeln.
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