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    Beschriftungen der Themen für die Erstellung des Naturparkplans 2017/2018, alle relevanten Beschrifungsdaten, die für die Erstellung des Naturparkplan NP Dümmer notwending waren, alle relevanten Originaldaten - GIS-Daten/PDF-Karten - zum Naturparkplan NP Dümmer sind hier abgelegt: S:\GIS\GIS_Datenannahme-Sichtung\Geofachdaten\180406_Naturparkplan_NP_Dümmer

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    Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.

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    Räumliche Verteilung der Kindertagesstätten im Landkreis Vechta. Die Geodaten inkl. Kontaktangaben werden im BürgerGIS des Landkreis Vechta gepflegt.

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    Alle Jagdbezirke im Landkreis Vechta im originären Datenformat

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    Artenschutzvorkommen im Landkreis Vechta im originären Datenformat

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    Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.

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    Abgrenzung des Gebietes des Naturparks Dümmer; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service -> Umweltkarten -> WMS-Dienste

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Vechta.

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    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Goldenstedt.

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    Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).