Stadt Osnabrück
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Dieser Datensatz enthält die Bebauungspläne der Stadt Osnabrück als geoplot-Datei. Die Geoplots sind Rasterdateien mit Raumbezug und beinhalten die Darstellung der Bebauungsplan-Festsetzungen.
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Dieser Datensatz enthält die Umringe der vereinfachten Änderungsbereiche der Bebauungspläne der Stadt Osnabrück. Es ist die Abgrenzung der verschiedenen vereinfachten Änderungen dargestellt. In der Attributtabelle sind die B-Plan Nummer sowie die intern verwendete Proplan-Nummer(n) enthalten.
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Dieser Datensatz enthält die Abgrenzungen der Umlegungsgebiete in der Stadt Osnabrück.
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Abgrenzung der Wasservorranggebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
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Dieser Datensatz enthält die derzeit gültigen Veränderungssperren nach Baurecht.
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Dieser Datensatz enthält kühle Orte bei Hitze in der Stadt Osnabrück.
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Es ist die strukturelle Güte der Fließgewässer in Bezug auf die Gewässerkompartimente Sohle, Ufer und Aue in einem detaillierten Überblick dargestellt. Fließgewässerprogramm Osnabrück, Grundlagenerhebung, Entwicklungsziele, Maßnahmen zur Zielerreichung. Quellennachweis: Gutachten Stadt Osnabrück
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Bäume - insbesondere im urbanen Umfeld - bedürfen eines besonderen Schutzes! Eine Möglichkeit, Baumschutz in der Stadt effektiv zu betreiben und auch den Baumbestand zu vermehren bietet das Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist es möglich, in einem Bebauungsplan besondere, das Stadtbild prägende Bäume mit einem Erhaltungsgebot festzusetzen. In diesem Datensatz sind die Flächen dargestellt, die zum Erhalt von Bäumen festgesetzt worden sind.
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Dieser Datensatz enthält die Standorte vieler "interessanter" Einrichtungen in Osnabrück. Dieses sind z.B. Krankenhäuser, Sehenswertes, Schulen, Kindergärten, Behörden, Polizei, Feuerwehr, Bibliotheken, Kirchen, Veranstaltungsorte, kulturelle Einrichtungen uvm.
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Abgrenzung des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete für ein 100-jähriges Ereignis liegen für Hase, Düte, Nette und Wilkenbach bereits vor. Das Überschwemmungsgebiet für den Belmer Bach ist bisher nur vorläufig gesichert. Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§ 78 WHG).
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