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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 "Gewerbegebiet östlich Ahornkamp" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Scharrel
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Flächennutzungsplan FNP - 40. Änderung -"Birkenweg-Nord" (40. Änderung) der Stadt Pattensen in INSPIRE PLU 4.0.1
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Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.
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Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Außerdem fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sogenannten Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
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Versorgungsnetz Clausthal-Zellerfeld / OT Buntenbock
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 38 "Nahversorgungsmarkt 'Am Steinweg'" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Bordenau
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27 und -Ergänzung Nr. 07 "Autohof Aschenkrug" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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Eine im Gegensatz zum Kabel frei verspannte, nicht durchgehend isolierte elektrische Leitung zur Versorgung größerer Verbraucher mit Hochspannung. Hochspannungsfreileitungen bestehen aus Kupfer, Aluminium (mit Stahlseele) oder Stahl. Träger der Hochspannungsfreileitungen sind die Hochspannungsmasten.
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