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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 27 und -Ergänzung Nr. 07 "Autohof Aschenkrug" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 29 "Biomasseanlage Luttmersen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Luttmersen
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 07 "Jugendtreff" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Suttorf
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03 "Windenergieanlagen Laderholz" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Laderholz
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
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Der Flächennutzungsplan stellt die geplante Nutzung des Gemeindegebietes dar. Er wird durch Änderungen und Berichtungen der Entwicklung angepasst.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 "Neubauvorhaben Friedrich-Loeffler-Institut" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 "Gewerbegebiet Otternhagen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Otternhagen
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Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
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