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Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.
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Die Stadtwerke Nienburg / Weser GmbH betreiben und unterhalten die Erdgas- und Wassernetze in der Stadt Nienburg. Darüber hinaus beliefern sie die Stadt und einige Ortsteile mit Wasser, das zum überwiegenden Teil aus dem eigenen Wasserwerk stammt.
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
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Die Daten umfassen das Versorgungsnetz Fernwärme Clausthal-Zellerfeld. Fernwärme gelangt über Leitungen in die angeschlossenen Gebäude. Das Prinzip ist einfach: Zur Wärmeerzeugung strömt Gas in einen Verbrennungsmotor. Kinetische Energie und damit Wärme werden frei. Aus dem verbrannten Gas werden 2/3 Wärme und 1/3 Strom. Die Wärme gelangt gespeichert in heißem Wasser in einen geschlossenen Kreislauf, der Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
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Aktion Glasfaser - Ausbaugebiete Breitband im Kreisgebiet Leer
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Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven
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Ausweisung zum Schutz evtl. im Boden verborgener archäologischer Güter.
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Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen
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Die Darstellung zeigt die nummerierten Planbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne
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Die Daten Zeigen das Trinkwasserleitungsnetz von Wilhelmshaven und die beiden Transportleitungen nach Wilhelmshaven. Die Daten werden kontinuierlich aktualisiert. Die Daten sind auf Anfrage einsehbar.
Alte Geodatensuche Niedersachsen