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    Die Stadtwerke Nienburg / Weser GmbH betreiben und unterhalten die Erdgas- und Wassernetze in der Stadt Nienburg. Darüber hinaus beliefern sie die Stadt und einige Ortsteile mit Wasser, das zum überwiegenden Teil aus dem eigenen Wasserwerk stammt.

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    Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.

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    Die Daten zeigen das komplette Elektronetz von Wilhelmshaven. Die Daten werden kontinuierlich aktualisiert. Die Daten können angefragt werden.

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    Abgrenzungs- und Ergänzungssatzung Lüchow-Dannenberg mit Kompensationsflächen. Es sind die Umringe der Abgrenzungs- und Ergänzungssatzungen für die Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue und Gartow dargestellt.

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    Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit Daten hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.

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    Ausweisung zum Schutz evtl. im Boden verborgener archäologischer Güter.

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    Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen

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    Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und nach §22 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz).

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    Standorte geschützter Gefäßpflanzen (ohne Bäume).

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    Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.