Flächennutzung
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Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2006 für den Landkreis Northeim. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Northeim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erstellt.
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Flächennutzungsplan des Fleckens Salzhemmendorf
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Der Datensatz beinhaltet die Abgrenzungen der rechtskräftigen Flächennutzungspläne im Kreisgebiet Cloppenburg.
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Standorte der Photovoltaikanlagen (Flächen) im Landkreis Northeim.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Flächennutzungsplan der Gemeinde Wennigsen (Deister) vom 11.04.2012
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Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgwedel besteht aus zwei Grundkartenblättern, dem hier aufgeführten Gesamtplan (Blatt B, Maßstab 1:25.000) und einem Teilplan (Blatt A, Maßstab 1:10.000) mit den Anschlussbereichen A bis C. Der Teilplan existiert aktuell als sogenannter "FNP-Arbeitsplan". In ihm sind alle rechtskräftigen FNP-Änderungen bis einschließlich der 24. Änderung eingearbeitet. Zusätzlich existiert die rechtkräftige 25. FNP-Änderung sowie 1. FNP-Berichtigung.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Änderung wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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