Habitat
Type of resources
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Biotopverbund aus Karte 5a Zielkonzept/Verbundsystem des Landschaftsrahmenplans 2011. Der Biotopverbund ist die Schaffung eines Netzes von (Einzel-)Biotopen mit funktionalem Kontakt, welches durch die Vernetzung zwischen Populationen von Organismen das Überleben von Arten sichert.
-
Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Northeim: BR 29 "Friedrichshäuser Bruch" BR 30 "Eichenhudewälder bei Lauenberg" BR 31 "Denkershäuser Teich" BR 42 "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte" BR 54 "Weper" BR 68 "Altendorfer Berg" BR 70 "Husumer Tal" BR 82 "Mäuseberg-Eulenberg" BR 84 "Rhumeaue / Ellerniederung / Gillersheimer Bachtal" BR 97 "Polder I im Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden" BR 103 "Wahrberg" BR 104 "Hellental" BR 108 "Ahlewiesen" BR 120 "Heukenberg" BR 124 "Oderaue" BR 130 "Leineniederung Salzderhelden" BR 137 "Selterklippen"
-
Verordnete Naturdenkmale im Landkreis Northeim
-
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit gesichert werden sollen. Im Landkreis Ammerland gehören dazu besonders alte Bäume und gut ausgeprägte Alleen, da sie die Landschaft gliedern und das Orts- und Landschaftsbild prägen und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
-
Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im Landkreis Northeim wie Au-, Bruch-, Sumpf- und Schluchtwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Quellbereiche, Nasswiesen, Röhrichte, Sümpfe, Magerrasen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Felsen und Erdfälle
-
Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Northeim: LSG-NOM 8 "Südhang des Clusberges" LSG-NOM 10 "Hube, Greener Wald und Luhberg" LSG-NOM 12 "Leinebergland" LSG-NOM 13 "Edesheimer Berg" LSG-NOM 14 "Koppelwiese" LSG-NOM 15 "Westerhöfer Bergland-Langfast" LSG-NOM 16 "Solling" LSG-NOM 17 "Sultmer"
-
Die Erhaltung gefährdeter Arten- und Lebensgemeinschaften mit strengen Regelungen steht im Vordergrund. Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch eine Vielzahl an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten und speziellen Standortverhältnissen gekennzeichnet sind. Sie haben aufgrund ihrer seltenen Lebensräume für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde als Reste einer naturnahen Landschaft eine wichtige Bedeutung. Im Landkreis Ammerland gehören die Reste der ehemals großflächigen Hochmoore, Ausdeichungsflächen am Aper Tief, nasse Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder dazu.
-
Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)
-
Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim
-
Naturschutzfachgutachten mit Downloadfunktion
Alte Geodatensuche Niedersachsen