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    Maximale Cadmiumbelastung im untersuchten Bodenbereich des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.

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    Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile auf der Basis von ALKIS-Daten und Flurstücken

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    Auf Flurstücken digitalisierte Flächen, die durch Feldbegehungen kartiert worden sind. Sach- und flurstücksbezogene Daten sind in der Datenbank BioToP hinterlegt. Nutzungsbeschränkungen: Flächen ohne Eigentümermitteilung und Vorkommen gefährdeter Arten, die nicht veröffentlicht werden

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    Der Layer zeigt sowohl die punktförmigen als auch flächenhaften Naturdenkmale. Aufschluss über eine flächenhafte Ausdehnung geben die Sachdaten in der Attributtabelle.

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    Übersicht aller bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hildesheim auf der Basis der TK 25. Neue Ausweisungen werden kontinuierlich in den Datensatz eingepflegt.

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    ASL ist das Programm zur tagesaktuellen Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG -. Zuständig für die Vergabe von ASL-Zugängen sind die Regionaldirektionen.: http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=10643&article_id=50439&_psmand=34

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    Bodenabbau im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Der großflächige Abbau von Bodenschätzen wie Torf, Sand und Kies bildet aufgrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung einerseits und der mit ihm verbundenen Flächeninanspruchnahme, den vielen Nutzungskonflikten und Belastungen andererseits ein konfliktreiches Handlungsfeld. Torf-, Sand- und Kiesindustrie sind an einer möglichst umfangreichen Sicherung und sofortigen Verfügbarkeit potenzieller Rohstofflagerstätten interessiert. Dem können u.a. Entwicklungsabsichten der Gemeinden, raumbezogene Maßnahmen Dritter oder die Belange von Natur und Landschaft und des Grundwasserschutzes entgegenstehen. Diese Belange sind im öffentlichen Recht verankert. Es ist daher in einem Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob das jeweilige Bodenabbauvorhaben mit ihnen vereinbar ist. Dabei sind auch raumplanerische Zielvorgaben zu berücksichtigen. Zum Abbau von Bodenschätzen im Trockenabbauverfahren ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist. Gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von Trockenabbauten sind die besonderen Vorschriften über den Bodenabbau des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

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    Zinkbelastung im Oberboden des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.

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    Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Friesland

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    festgesetzte Wasserschutzgebiete im Landkreis Holzminden