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Zinkbelastung im Oberboden des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.
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ASL ist das Programm zur tagesaktuellen Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG -. Zuständig für die Vergabe von ASL-Zugängen sind die Regionaldirektionen.: http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=10643&article_id=50439&_psmand=34
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Maximale Cadmiumbelastung im untersuchten Bodenbereich des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.
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Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland
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Maximale Zinkbelastung im untersuchten Bodenbereich des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.
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Übersicht der geschützten Landschaftsbestandteile auf der Basis von ALKIS-Daten und Flurstücken
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Maximale Bleibelastung im untersuchten Bodenbereich des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.
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Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
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Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
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nach § 30 BNatschG geschützte Biotope im Landkreis Holzminden
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