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inlandWaters

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    In diesem Datensatz ist der Stichkanal in der Stadt Osnabrück erfasst.

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    Dieser Datensatz enthält die stehenden Gewässer, wie Seen, Teiche und Regenrückhaltebecken.

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    Hydrologische Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen im Landkreis Diepholz

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    Erlaubte Grundwasserentnahmerechte im Landkreis Diepholz hinsichtlich Umsetzung Grundwasserbewirtschaftungserlass, tagesaktuelle Daten

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    Übersicht der Deichrampen am Weserdeich im Bereich Dreye bis Hoya

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    Abgrenzung von Buhnen auf der linken Elbeseite.

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    Lage und Beschreibung der Überschwemmungsgebiete für die Ilmenau im Landkreis Lüneburg.

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    Die Daten zum Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) der INSPIRE-Richtlinie werden aus dem niedersächsischen ATKIS-Datenbestand generiert.

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    Rechtsgrundlage: § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden. Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt. Überschwemmungsgebiete im Landkreis Göttingen und vorläufig zu sichernde Gebiete, die noch nicht verordnet sind: Aue, Dramme, Eller, Fulda, Garte, Große Lonau, Hahle, Harste, Leine, Lutter, Nathe, Nieme, Oder, Rase und Grundbach, Rhume, Rodebach, Scheede, Suhle, Schneenbach, Schwülme, Sieber, Söse, Wendebach, Werra,Weser, Wieda, Zorge.

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    Als Gewässer bezeichnet man oberirdische Gewässer (ständig oder zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser) und das Grundwasser. Für Maßnahmen, die auf ein Gewässer einwirken können, sieht das Wasserrecht entsprechende Erlaubnisse oder Genehmigungen vor. Die oberirdischen Gewässer sind nach ihrer Größe und wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Gewässerordnungen eingeteilt: - Gewässer erster Ordnung (Gewässer I. Ordnung) - Gewässer zweiter Ordnung (Gewässer II. Ordnung) - Gewässer dritter Ordnung (Gewässer III Ordnung). Die Geodaten der Gewässer enthalten auch Informationen zu den Zuständigkeiten der Unterhaltungsverbände.