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Naturschutzgebiete im Landkreis Friesland
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ASL ist das Programm zur tagesaktuellen Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG -. Zuständig für die Vergabe von ASL-Zugängen sind die Regionaldirektionen.: http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=10643&article_id=50439&_psmand=34
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Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch einzelne Baumaßnahmen.
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Übersicht aller bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hildesheim auf der Basis der TK 25. Neue Ausweisungen werden kontinuierlich in den Datensatz eingepflegt.
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nach § 30 BNatschG geschützte Biotope im Landkreis Holzminden
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Abwasserleitung der Samtgemeinde Gartow im Landkreis Lüchow-Dannenberg. Dargestellt sind die aus den CAD-Daten der Samtgemeinde hergestellten Abwasserleitungen.
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Maximale Bleibelastung im untersuchten Bodenbereich des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim.
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Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Aurich
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Teilgebiete des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim, ohne Daten Stadt Hildesheim. Weitere Informationen unter folgendem Link: https://www.landkreishildesheim.de/index.php?object=tx|1905.5&ModID=10&FID=1905.34.1
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Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
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