Landkreis Göttingen
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Dieser Dienst stellt Geodaten der Windenergieanlagen im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Dieser Dienst stellt Geodaten der Geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Dieser Dienst stellt Geodaten des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gleichen im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Dieser Dienst stellt Geodaten der gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Dieser Dienst stellt Geodaten des Flächennutzungsplans der Stadt Duderstadt im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Rechtsgrundlage: § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden. Überschwemmungsgebiete sind die Bereiche, die statistisch alle 100 Jahre (HQ 100) überflutet werden. Für Gewässer, von denen ein Gefahrenpotential anzunehmen ist, sind Überschwemmungsgebiete ermittelt worden. Im Anschluss wurden sie vorläufig gesichert und teilweise bereits durch Verordnung festgesetzt. Darüber hinaus werden Hochwasserrisikogebiete auf der Basis eines größeren Abflussereignisses festgelegt. Überschwemmungsgebiete im Landkreis Göttingen und vorläufig zu sichernde Gebiete, die noch nicht verordnet sind: Aue, Dramme, Eller, Fulda, Garte, Große Lonau, Hahle, Harste, Leine, Lutter, Nathe, Nieme, Oder, Rase und Grundbach, Rhume, Rodebach, Scheede, Suhle, Schneenbach, Schwülme, Sieber, Söse, Wendebach, Werra,Weser, Wieda, Zorge.
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Dieser Dienst stellt Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms Altkreis Osterode am Harz 1998 als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Dieser Dienst stellt Geodaten der Samtgemeinde Hattorf am Harz im Landkreis Göttingen als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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Rechtsgrundlage: Naturdenkmal § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Schutzintensität: hoch Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
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Dieser Dienst stellt Geodaten des Regionalen Raumordnungsprogramms Altkreis Göttingen 2010 als view bereit (nicht inspire-konform, nicht inspire-interoperabel).
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