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2016

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    1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 210 "Weißer Berg" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Mardorf

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    Bebauungsplan Nr. 18 der Ortschaft Bredenbeck in Wennigsen (Deister)

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    Digitales Geländemodell DGM 1 Landkreis Diepholz als Schummerungsmodell, Aktualität: April/Mai 2016; Höhengenauigkeit: +- 0,2m, Gitterweite: 1,0 m; Datensatz liegt flächendeckend für den Landkreis Diepholz vor

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    Der Datensatz beinhaltet die Abgrenzungen der Jagdbezirke im Kreisgebiet Cloppenburg

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    5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 128 C "Gewerbegebiet Ost - 2. Erweiterung" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt

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    Standorte von bergrechtlichen Altablagerungen im Landkreis Diepholz - Bohrschlamm; flächenhafte Darstellung; tagesaktuelle Daten

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    Verschiedene Bebauungspläne nach Gebietskörperschaft des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Gemeinde Adendorf Gemeinde Amt Neuhaus Samtgemeinde Amelinghausen Samtgemeinde Bardowick Samtgemeinde Dahlenburg Samtgemeinde Gellersen Samtgemeinde Ilmenau Samtgemeinde Ostheide Samtgemeinde Scharnebeck Stadt Bleckede

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    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.

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    Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.

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    Bestandsaufnahme der Bäume auf den landkreis-eigenen Flächen mit lkdh-eigenen Gebäuden; es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht