Stadtplanung
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Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch einzelne Baumaßnahmen.
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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Moringen nach § 142 BauGB. Rechtskraft: 10.12.2004
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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Moringen nach § 142 BauGB. Rechtskraft: 10.12.2004
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Die Innenbereichssatzung grenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ab. Grundlage ist § 34 Abs.4 BauGB.
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Der Flecken Aerzen verfügt über 4 Innenbereichssatzungen.
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Dieser Datensatz enthält die derzeit gültigen Veränderungssperren nach Baurecht.
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Der Datensatz beinhaltet die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne im Kreisgebiet Cloppenburg inklusive der zugehörigen Änderungen.
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Die Samtgemeinde Lühe umfasst die Mitgliedsgemeinden Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Neuenkirchen und Steinkirchen. Jeder der Mitgliedsgemeinden besitzt eigene Bauvorschriften und damit eine eigenverantwortliche Bauleitplanung.
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Darstellung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Salzgitter
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Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.
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