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Das ist der Bebauungsplan Nr. 55 . Änderung der Stadt Brake (Unterweser) über den Bereich Brommystraße/Weserstraße/Neustadtstraße und den Teilbereich südlich Braker Sieltief.
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Tragen Sie weiter unten ein: 1. Adressangaben eintragen (auch in den Reitern "Distribution" und "Metadata") 2. Schlagwörter (die, wo KEIN Thesaurus steht) überprüfen 3. Ausdehnungskoordinaten eintragen 4. Regionalschlüssel eintragen 5. Maßstab überprüfen (im Reiter "Quality") 6. Welche Nutzungsbedingungen gelten, wählen Sie aus den Vorgaben oder ändern Sie für opendata ab. ------- Sofern ein Einzelplan beschrieben wird: - gültige BauNVO für diesen Plan benennen, wo es gefragt ist - Datum der Rechtskraft eintragen bei Basisinformationen eintragen ------- Löschen Sie diesen Inhalt und geben Sie hier die Kurzbeschreibung ein!
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Das ist der Bebauungsplan Nr. 53 3. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) über den Teilbereich östlich Greifswalder Straße.
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Das ist der Bebauungsplan Nr. 67 Urplan der Stadt Brake (Unterweser)über den Bereich Boitwarder Straße/Nordstraße. Dieser ist funktionslos durch die Rechtskraft des B-Plans 70.
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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Das ist der Flächennutzungsplan 15. Änderung der Stadt Brake (Unterweser) für den Bereich Boitwarden ehemals Kaserne.
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Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
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