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    Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, Lesefassung inkl. 1. bis 3. Änderung; nur XPlan-Umring für die Rasterdarstellung (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)

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    Verwaltungsgrenzen_Landkreis_Lüneburg

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    Regionales Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover, Lesefassung inkl. 1. bis 3. Änderung; nur XPlan-Umring für die Rasterdarstellung (Aus den abgegebenen Daten lassen sich keine verbindlichen Festlegungen ableiten. Lediglich die zeichnerische Darstellung des RROP ist hinsichtlich der Festlegungen verbindlich. Alle Dokumente des RROP 2016 finden Sie auf regionalplanung-hannover.de)

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    Biotope_Landkreis_Lüneburg

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    Verschiedene Themen zum Themenbereich Wasser des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Wasserschutzgebiete

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    Verschiedene Verwaltungsgrenzen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kreisgrenze Samtgemeindegrenzen Gemeindegrenzen

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs– und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts– oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier– und Pflanzenarten erforderlich ist.

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

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    Der Zugang zum Verkehrsträger Schiene ist vielfach ein wichtiger Standortfaktor, in vielen Branchen sogar das zentrale Merkmal des Unternehmensstandortes. Ein Gleisanschluß verbindet den Unternehmensstandort mit der schienengebundenen Verkehrsinfrastruktur.

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    BauenPlanen_Landkreis Lüneburg