Schutzgebiete
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Dienst WSG im LK Ammerland - originär
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Verordnung vom 07.06.2005 (Abl. LK HM-PYR 9/2005, S. 2) zur Sicherung von Einzelschöpfungen auf Grundlage des § 28 BNatSchG
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Naturschutzgebiete im Landkreis Aurich
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Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz)
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil (gLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs– und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts– oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier– und Pflanzenarten erforderlich ist.
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Der Layer zeigt sowohl die punktförmigen als auch flächenhaften Naturdenkmale. Aufschluss über eine flächenhafte Ausdehnung geben die Sachdaten in der Attributtabelle.
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WFS Lebensraumbiotope
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Abgrenzungen der durch Verordnung geschützten Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Fauna, Flora, Habitat
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